12.05.14, 21:19
Das ist nur zur Hälfte richtig, was du schreibst...
Eine AU-Autorisierte Werkstatt kann den Kaltlaufregler einbauen und darf dies dann zur Änderung bestätigen.
Baut man der Regler, wie ich, selber ein, ist der Tüv zuständig. Und leitet dann alles nötige ans Finanzamt weiter.
Pauschal sagen, dass der Tüv damit nix zu tun hat, ist somit nicht richtig.
Baut nun, mal angenommen, Jürgen den Regler selber ein, oder ein "Freund", fährt er danach mit dem Auto zum Tüv, und alles passiert dann von alleine, nachdem auf dem Straßenvekehrsamt die Papiere geändert wurden..
Nur die Änderung in die Fahrzeugpapiere muss Jürgen dann selber machen.
Was dann sogar noch weniger hin und her ist...
Grüße...
Eine AU-Autorisierte Werkstatt kann den Kaltlaufregler einbauen und darf dies dann zur Änderung bestätigen.
Baut man der Regler, wie ich, selber ein, ist der Tüv zuständig. Und leitet dann alles nötige ans Finanzamt weiter.
Pauschal sagen, dass der Tüv damit nix zu tun hat, ist somit nicht richtig.

Baut nun, mal angenommen, Jürgen den Regler selber ein, oder ein "Freund", fährt er danach mit dem Auto zum Tüv, und alles passiert dann von alleine, nachdem auf dem Straßenvekehrsamt die Papiere geändert wurden..
Nur die Änderung in die Fahrzeugpapiere muss Jürgen dann selber machen.
Was dann sogar noch weniger hin und her ist...
Grüße...

