12.05.14, 07:00
Ich weiß nicht, ob sich gegenüber früher etwas geändert hat:
Eintragen beim TÜV war nicht erforderlich. Eine Bescheinigung einer wie schon beschriebenen Facchwerkstatt für AU (ASU) reicht für die Eintragung.
Das war das Eine.
Einen Automatismus mit dem Finanzamt gab es nicht. Man mußte einen seperaten Antrag im Original einreichen, erst dann gab es die Steuererleichterung.
Ich habe davon gehört, daß einige Finanzämter auch Kopien akzeptieren; andere lehnten die Kopien ab. Dann war dann der Einbau tatsächlich umsonst. Ein anderes Finanzamt aussuchen konnte man sich nicht.
Ob der Zoll das aber auch noch so sieht ist fraglich.
Am besten vorher mal kurz nachhorchen.
Eintragen beim TÜV war nicht erforderlich. Eine Bescheinigung einer wie schon beschriebenen Facchwerkstatt für AU (ASU) reicht für die Eintragung.
Das war das Eine.
Einen Automatismus mit dem Finanzamt gab es nicht. Man mußte einen seperaten Antrag im Original einreichen, erst dann gab es die Steuererleichterung.
Ich habe davon gehört, daß einige Finanzämter auch Kopien akzeptieren; andere lehnten die Kopien ab. Dann war dann der Einbau tatsächlich umsonst. Ein anderes Finanzamt aussuchen konnte man sich nicht.
Ob der Zoll das aber auch noch so sieht ist fraglich.
Am besten vorher mal kurz nachhorchen.

