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Hilfe bei einen Kaltlaufregler
#1

Liebe R129 Gemeinde:punk:,

Habe vor kurzen in der Bucht einen Gat Kaltlaufregler ersteigert:clap:.

Alles kompett zwar mit Kopien vom Steuerantrag und der ABE,ich dachte ich hätte alles richtig gemacht.

Ich nun hin zum Schrauber meines Vertrauens und der sagt mir oh hast du alles schön verbaut,und nun kommt es :wimmer:was möchtes du mit Kopien du brauchst Orginale weil die bei der Steuerbehörde einbehalten werden .

Das heißt für mich nun ich habe das Geld echt in den Sand gesetzt:knueppel:.
Oder kann ich zum Tüv fahren und der bescheinigt mir das alles beim Einbau seine Richtigkeit hat.

Vielleicht war bei euch auch schonmal einer so gutgläubig und es hat sich noch zum guten gewendet:help:.

Lieben Dank Jürgen
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#2

Moin Moin aus dem Norden

du brauchst eine Einbaubescheinigung von einem Meisterbetrieb mit Genehmigung für ASU (Abgassonderuntersuchung) und damit dann zum Finanzamt.

VG. Mathias
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#3

Ich habe meinen KLR selber eingebaut, und Vadder ist mit dem Wagen zum Tüv um die Eintragung vornehmen zu lassen.
Es gab auch nur Kopien von dem KLR... Wobei der Tüv auch eine Datenbank hat, um auf Dokumente zurück zu greifen.

Nach der Eintragung läuft alles Andere von alleine, bezüglich der Umsteuerung.
Die Änderung der KFZ-Steuer kam ein paar Tage per Post.
Du musst dann nur noch, bei Gelegenheit, zum Straßenverkehrsamt um einen neuen KFZ-Schein machen zu lassen.
Solange kann man ohne Probleme mit der Bescheinigung vom Tüv fahren. Smile



Grüße...
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#4

Das ist mal eine Aussage:clap:,und meine schlechte Laune ist wie weggefegt.

Ich habe echt gedacht man hätte mich übers Ohr gehauen.

Ich Danke die für die aussagekräftige Antwort.

L.G.Jürgen:bier:
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#5

Beim TÜV wurden von dem KLR nur 2 Fotos gemacht, mehr wurde nicht kontrolliert.
Aber das wird nicht bei jedem TÜV so sein, daß die nur einen kurzen Blick auf den eingbauten KLR werfen.

Gruß

Rolf


R129 --> 500 SL
S210 --> E 430


Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
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#6

Mal eine Frage an die KLR-Benutzer: wie sind die Erfahrungen bisher? Mein KLR liegt immer noch in der Ersatzteil-Schublade, da einige Bekannte meinen, es bringt auch Nachteile. Noch läuft der 8Ender mit 326PS...
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#7

Seit 5 Jahren drin und zwar angeschlossen, läuft perfekt.

1.don`t sweat the small stuff
2.it`s all small stuff
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#8

Ich weiß nicht, ob sich gegenüber früher etwas geändert hat:
Eintragen beim TÜV war nicht erforderlich. Eine Bescheinigung einer wie schon beschriebenen Facchwerkstatt für AU (ASU) reicht für die Eintragung.
Das war das Eine.
Einen Automatismus mit dem Finanzamt gab es nicht. Man mußte einen seperaten Antrag im Original einreichen, erst dann gab es die Steuererleichterung.
Ich habe davon gehört, daß einige Finanzämter auch Kopien akzeptieren; andere lehnten die Kopien ab. Dann war dann der Einbau tatsächlich umsonst. Ein anderes Finanzamt aussuchen konnte man sich nicht.
Ob der Zoll das aber auch noch so sieht ist fraglich.
Am besten vorher mal kurz nachhorchen.
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#9

Hallo!
Der TÜV und das Finanzamt haben da garnichts mit zu tun.Dein Einbaubetrieb bestästigt mit Stempeln,Rechnung etc..in den KLR Begleitpapieren(Steueränderung)das der Umbau bzw.Einbau vollzogen ist.
Damit geht man zur Zulassungsbehörde oder auch Verkehrsamt genannt.
Dann wird ein neuer Kfz-Schein mit der neuen Schlüsselnummer ausgestellt.
Diese Dokumentation schlägt dann automatisch beim Finanzamt durch und es wird dann eine neuer Kfz Steuersatz berechnet.Je nach Euronorm.

Gruß
Harald

Was wir brauchen sind ein paar verrückte Leute.Seht euch an wohin uns die normalen gebracht haben.
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#10

Das ist nur zur Hälfte richtig, was du schreibst...
Eine AU-Autorisierte Werkstatt kann den Kaltlaufregler einbauen und darf dies dann zur Änderung bestätigen.

Baut man der Regler, wie ich, selber ein, ist der Tüv zuständig. Und leitet dann alles nötige ans Finanzamt weiter.

Pauschal sagen, dass der Tüv damit nix zu tun hat, ist somit nicht richtig. Wink

Baut nun, mal angenommen, Jürgen den Regler selber ein, oder ein "Freund", fährt er danach mit dem Auto zum Tüv, und alles passiert dann von alleine, nachdem auf dem Straßenvekehrsamt die Papiere geändert wurden..
Nur die Änderung in die Fahrzeugpapiere muss Jürgen dann selber machen.

Was dann sogar noch weniger hin und her ist...



Grüße...
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