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Themabewertung:
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18 oder 19 zoll ?
#51

:engel:es gibt ja 18 Zoll Räder von MB die zugelassen sind,sind deine denn zugelassen? Wenn ja dann brauchst du diese auch nicht eintragenBig Grin


Mach mal Ein Bild mit den montiereten Rädern bitte und stell es hier ein.


Andreas

[SIGPIC][/SIGPIC]" alles wird gut " Big Grin
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#52

Er hat doch ein ebay link in Thread #9 reingestellt.Da sind die Felgen abgebildet.Die Felgen Hersteller Nr.ist A2114012102.ET vorne 30 und ET hinten 39.Ich denke das diese auch R14er Kugelköpfe mit M12er Gewinde benötigen.Ich gehe davon aus das er dieses alles vor dem Kauf und der Montage geprüft hat.

Gruß
Harald

Was wir brauchen sind ein paar verrückte Leute.Seht euch an wohin uns die normalen gebracht haben.
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#53

kann ich machen morgen Smile
dann kann ich es euch zeigen...
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#54

Wenn die Felgen wirklich ET 30 bzw. 39 haben, sind sie von MB für den 129 nicht freigegeben.

Die 18" Mischbereifung muss an der VA ET 25 und an der HA ET 23 haben.

Alles was davon abweicht muss man extra eintragen lassen!

VG
Uwe

p.s. ich stell mal die Liste der freigegebenen Räder ein!
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#55

Hallo

ein immer wieder häufig auftretender Irrglauben.
Hat die Felge eine R129 Nummer , oder ist gelistet als R129 Teil , brauchst Du keine
Zulassung.
Wenn nicht benötigst du eine ( z.b. Felgen) Freigabe

Hast du diese nicht hilft nur eine Einzelabnahme.
Alles andere ist nicht gesetzeskonform
Auch nicht mit einer anderen Mercedesnr (140 iger - 210 ..R230 etc...)

mfg
Peter

Jagdludenfahrer
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#56

Sorry Driver,

ist so nicht richtig! Die von MB veröffentlichte Liste ist verbindlich.

Darin sind z.B. für den R129 auch 2 Felgen mit den Teilenummern A 201 ...... und A 124 ..... freigegeben.

Siehe auch mein Beitrag zu freigegebenen Räderkombinationen.

VG
Uwe
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#57

UFO280 schrieb:Sorry Driver,

ist so nicht richtig! Die von MB veröffentlichte Liste ist verbindlich.

Darin sind z.B. für den R129 auch 2 Felgen mit den Teilenummern A 201 ...... und A 124 ..... freigegeben.

Siehe auch mein Beitrag zu freigegebenen Räderkombinationen.

VG
Uwe

Uwe

was hab ich denn geschrieben?
entweder es ist ein Originalteil diese Typs ,
und ein Originalteil kann auch eine 124 , 140 iger etc Nummer haben
ist von Mercedes aber als Teil (auch) diesen Typs gelistet
ODER
Du hast eine Felgenfreigabe .
Felgenfreigaben des Herstellers sind selbstverständlich verbindlich
Auch ein Tüvgutachten das den Betrieb an Fahrzeugen dieses Typs geprüft hat (auch das ist eine Felgenfreigabe)

sonst Einzelabnahme

was ist daran nun nicht richtig ??????

Mir ging es darum wenn KEINE Felgenfreigabe vorliegt
dann Einzelabnahme , und nur vom Tüv bzw Dekra in den neuen Bundesländern

mfg
Peter

Jagdludenfahrer
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#58

Um die Sache mal abzukürzen,würde ich den Mitglied empfehlen bei seinen
ansäßigen TÜV Onkel mal vorstellig zu werden.Da bekommt er dann auch eine verbindliche Aussage.

Gruß
Harald

Was wir brauchen sind ein paar verrückte Leute.Seht euch an wohin uns die normalen gebracht haben.
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#59

@ Peter,

ich glaube wir meinen das Gleiche, reden aber unterschiedliche Sprachen - bin halt gebürtiger Hesse. Also nix für Ungut!

Ich kapiere nur nicht, was Du mit "Irrglaube" zu meinem Beitrag # meinst.

Ich habe nur geschrieben, daß 18" Räder mit ET 30 und 39 nicht in der MB-Liste stehen und somit eine eigene Freigabe bzw. Abnahme benötigen.

Was ist daran falsch bzw. Irrglaube? Vielleicht kannst Du mich ja noch aufklären. - gerne auch als PN um hier nicht noch mehr Verwirrung zu stiften.

VG
Uwe
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#60

Uwe

der allgemeine Irrglaube gilt ja auch nicht explizid deinem Beitrag.

Nur Ich hab schon soo viele verlebt die Daimler Teile einfach verbauen
ohne Ahnung ob legal oder nicht.
War nur generell die Info nicht alles was geht - passt darf mann verbasteln
auch nicht wenn es ein Mercedes Teil ist .


mfg
Peter

Jagdludenfahrer
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