Fox 1 schrieb:Hallo Simon,
korrekt wenn es keine mit ABE sind wirds schwierig und wenn es mit ABE ist fehlen zumindest die schönen Katzenaugen
Gruß Guido
Hey Guido,
eine ABE gibt es nicht für lasierte Rückleuchten.
Ich habe mich mit diesem Thema intensiv beschäftigt da ich es auch mal bei meinen Autos machen lassen wollte.
Ich habe eine Pseudo-ABE gehabt wie sie einige Lackierer habe die Rückleuchten lasieren und verkaufen.
Da ich in meiner Jugend Lehrgeld für erloschene Betriebserlaubnis gezahlt habe, wollte und musste ich mich vorher schlau machen.
Also Pseudo-ABE genommen und zum TÜV.
Keine TÜV-Abnahmestelle an der Tankstelle sondern direkt zum TÜV-Bayern.
Also...
Es gibt keine ABE für lasierte Rückleuchten!
Es wurden vor Jahren einige lasierte Rückleuchten in Verbindung mit reflecktierenden Katzenaugen eingetragen.
Auch das geht nicht mehr!
Und das mitführen einer Pseudo-ABE und hinterher auf diese berufen bringt auch nichts.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Der letzte Satz des TÜV-Prüfers war:
Bei lasierten Rückleuchten erlischt die Betriebserlaubnis!!!
Also sind wir wieder bei:
Keine Betriebserlaubnis = Kein Versicherungsschutz!
Gruss
Simon