02.02.10, 11:52
Hallo HP,
vielen Dank für deine Erläuterungen.
Ich werde dann unbedingt noch nach SA 398 Ausschau halten ... :cheesy:
Und dann habe ich gleich noch eine Frage an die Eidgenossen:
Ich habe bisher verstanden, dass im Fahrzeugausweis das Datum der letzten Prüfung (MFK) steht. Heisst das, dass alle 2 Jahre ein neuer Fahrzeugausweis mit neuem Ausstelldatum gedruckt wird, so dass man auch bei einem Ersthandauto nicht mehr mit
vielen Dank für deine Erläuterungen.
Ich werde dann unbedingt noch nach SA 398 Ausschau halten ... :cheesy:
Und dann habe ich gleich noch eine Frage an die Eidgenossen:
Ich habe bisher verstanden, dass im Fahrzeugausweis das Datum der letzten Prüfung (MFK) steht. Heisst das, dass alle 2 Jahre ein neuer Fahrzeugausweis mit neuem Ausstelldatum gedruckt wird, so dass man auch bei einem Ersthandauto nicht mehr mit
Ausstelldatum = Datum der ersten Inbetriebnahme
rechnen kann?
Beste Grüße
Winfried
Beste Grüße
Winfried

