09.09.14, 11:36
SL-BB schrieb:Die RASt 06 beschreibt dies ganz ähnlich.
Im Bild „Verkehrsraum“ sieht man auch, wie weit der Lichte Raum für ein Kfz reicht – nämlich bis Vorderkante Bordstein!
Als weitere Anlage noch ein Regelquerschnitt einer Baumaßnahme. Auch hier sieht man an der Vermaßung der Fahrbahn, dass diese bis zum Bordstein reicht.
Wenn Du aber mal in RASt 06 - Ausschnitt Bordrinnen.pdf guckst, ist hier die Fahrbahn anders eingezeichnet und die Rinnen werden nicht als Fahrbahn gesehen.
Gruß Karsten
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