08.09.14, 11:55
SL-BB schrieb:Ich war viele Jahre in der Straßenplanung tätig und kann Dir versichern, dass die angesprochenen 15 cm Teil der Fahrbahn sind!
Die Bezeichnung Randstein ist nicht klar definiert und meint in den meisten Fällen eher den Bordstein! Die korrekte Bezeichnung für das Bauteil, um das es hier geht, wäre "Rinnenstein", "Rinnenplatten" oder "Bordrinne" unter dem Sammelbegriff Entwässerungsrinnen.
Da diese überfahrbar geplant werden, zählen sie als Teil der Fahrbahn!
Der Bordstein hingegen ist nicht überfahrbar und zählt hiermit zu den Nebenanlagen (je nach Nutzung z.B. Gehweg, Bankett etc.).
Das Glück ist also auf Deiner Seite!Bin auf die Reaktion des Ordnungsamtes gespannt! Viel Erfolg und halte uns mal auf dem laufenden!
Zur Hängerthematik kann ich leider nix beitragen.
Danke Thomas , hast du evtl noch ein link mit § etc ?
mfg Rainer


Bin auf die Reaktion des Ordnungsamtes gespannt! Viel Erfolg und halte uns mal auf dem laufenden!