ich hab mit unserem "großen" im Mai ein Randevouzdingsbums mit dem TÜV, wo bei dieser Gelegenheit die Xenons und der Weltbeste aller Endtöppe eingetragen werden soll. Es handelt sich beim Endtopf um den "originalen" AMG/MB Topf mit eckigen Endrohren.
Jetzt tut sich beim Endtopf folgendes Problem auf:
Der sagt, muß nix eingetragen werden, is orischinal DB
Ich sag, AMG war damals nix MB - also ABE oder Gutachten
Der sagt, hmmm...
Bis jetzt hat alles nicht gefruchtet, bis auf die ehr vage Aussage vom daß der Topf der gleiche ist wie der Originale nur mit anderen Endrohren (ach, ach was - wäre ich nie im Leben drauf gekommen)
Frage: hat jemand ein(e) ABE / Gutachten für das Teil, ich hätte es gerne legal :engel:
ich hatte den AMG-Endtopf (Eberspächer mit vierechigen AMG-Blenden) auch an meinem Wagen verbaut. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass er eine originale MB-Teilenummer hatte. Somit ist auch keine ABE erforderlich.
Gilt das inzwischen eigentlich auch bei den Rädern?
Muss ich mir die 18" AMG Räder eintragen lassen, wie es früher auf jeden Fall erforderlich war, oder reicht ein Gutachten und eine 129er Teilenummer in den Felgen inzwischen aus?
ich hatte den AMG-Endtopf (Eberspächer mit vierechigen AMG-Blenden) auch an meinem Wagen verbaut. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass er eine originale MB-Teilenummer hatte. Somit ist auch keine ABE erforderlich.
Grüße
Eddy
Jo Eddi,
das meit mein auch. die Nummer fängt aber mit AMG..... an.
Ledercoupe schrieb:Gilt das inzwischen eigentlich auch bei den Rädern?
Muss ich mir die 18" AMG Räder eintragen lassen, wie es früher auf jeden Fall erforderlich war, oder reicht ein Gutachten und eine 129er Teilenummer in den Felgen inzwischen aus?
Gruß Mathias
. Servus zusammen, also bei mir sind die Sachen alle extra eingetragen, vielleicht hilft Euch das etwas...
bin dank der PDF von DieterKöln :danke: ein Schrittchen weiter.
Der ESD hat die Nummer AMG SN A004 so wie im Gutachten beschrieben und zusätzlich die MB Teilenummer 129 490 012 1.
Leider ist das Gutachten von Dieter die 2. Neufassung, die unter Punkt 1.3 Kennzeichnung abweicht :wimmer:. Da heisst es, .....angeschweißtem Schild eingeprägt.
Bei meinem ESD ist alles direkt in den ESD eingeprägt mit dem Datum 5/98.
Ist irgendwer im Besitz der 1. Neufassung oder der "Ur"Fassung :help:
Danke nochmal an alle die mir weitergeholfen haben :danke:
Der ESD muß eingetragen werden - und ist heute ohne Probleme eingetragen worden :clap:
Die Xenons weden morgen per Einzelabnahme eingetragen, da heute kein Dipl. Ing. im Haus war
P.S. Beim Vormopf müssen Xenons nicht eingetragen werden sofern eine ALR mit ABE und eine Scheinwerferreinigungsanlage verbaut sind sowie das Abblendlicht gebrückt wurde, so das es nicht bei Fernlicht abschaltet.
ich habe da ganz andere Infos, die ich außerdem in schriftlicher Form vom Kraftfahrtbundesamt vorliegen habe: Der Einbau einer LWR, sowie das vorhandensein einer SWRA kann bei Gasentladungslampen, also auch Xenon, nicht vorgeschrieben werden.
Die Begründung sind nationale Gesetze oder Vorschriften. Muß ich noch einmal nachlesen.
Jedenfalls sind die Tüv - Leute immer total erstaunt, wenn ich den Zettel zücke und mir das PICKERL, mit kräftigem Kopfschütteln aufkleben müssen.
Dabei murmeln Sie dann immer irgendwas von Deutscher Gesetzgebung und so. :confused: :grrr: :confused:
:echt:
Liebe Grüße
Klausi
[SIGPIC][/SIGPIC]...und immer ein paar Sonnenstrahlen über´m Cabrio !!!
Das Tolle am Internet ist: Jeder kann mitmachen! Das Doofe am Internet ist: Jeder macht mit...