Lt. Anbieter gibt es Allgemeine Betriebserlaubnis für den KLR von GAT. Mit einer Einbaubescheinigung der Werkstatt wäre eine Änderung auf Euro 2 möglich? Gibt es hier dann bei der Zulassungsstelle Probleme - wg. der Firma GAT ?
AlexB schrieb:Lt. Anbieter gibt es Allgemeine Betriebserlaubnis für den KLR von GAT. Mit einer Einbaubescheinigung der Werkstatt wäre eine Änderung auf Euro 2 möglich? Gibt es hier dann bei der Zulassungsstelle Probleme - wg. der Firma GAT ?
Hallo AlexB,
wenn Du den Artikel aufmerksam liest
QBI schrieb:die Finanzämter werden sich freuen wenn sie GAT hören
wirst Du feststellen, dass es da um Dieselpartikelfilter geht.
Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass Du einen handelsüblichen R129 hast: denn dieser wurde niemals als Diesel angeboten:echt:
Dann kannst Du den Zeitungsartikel getrost vergessen.
Was den KLR betrifft: ich habe ebenfalls einen 129.067 und habe im April 2014 einen KLR von GAT verbauen lassen und problemlos die Neueinstufung auf D3 erhalten; die haben noch nichteinmal "schief geguckt".
Gerne lasse ich Dir auch detaillierte Infos per PN zukommen.
Das Zulassung-Procedere scheint doch komplizierter als gedacht:
Für den TÜV brauche ich wohl ein Voll-Abnahme , da keine W?? Nr. (die wurde erst ab 1998 vergeben) vorhanden ?
Aber wie bekomme ich den TÜV eingetragen, ohne dass ich einen deutschen Kfz-Brief bzw. Schein habe?
Bei der Zulassungsstelle wird wohl wiederum nach der deutschen TÜV-Abnahme gefragt werden? :wimmer:
Wer weiß hier bitte Rat und kennt hier bitte einen professionellen Dienstleister (Raum München) der helfen kann ?
:danke: