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Hallo Torsten,
wegen "jedem Kleins" bekommt man nicht den Anwalt vom Gegner bezahlt.
Ein Autounfall ist aber eben nicht "Kleins" und rechtfertigt die Inanspruchnahme, die als Folgekosten vom Gegner zu tragen sind. Oder möchtest bzw. kannst Du Dich im Falle einer Klage selbst vertreten???
Gruß Mathias
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Hallo Mathias,
Stimmt, ein Autounfall ist kein Kleins,
und ich beklage mich ja auch nicht.
Sinnvoll finde ich die Regelung aber erst dann, wenn es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommt. Denn dann will ich tatsächlich nicht alleine gegen die gegnerische Versicherung antreten.
Von vornherein zu sagen, die Versicherung will nur das nötigste zahlen und Lieschen Müller darf sich deshalb glei einen Anwalt nehmen, damit der wiederum das Maximum rausholt, finde ich trotzdem fragwürdig.
Aber et is, wie et is.
Ich hab nen Anwalt.
Danke nochmal.
Bin gespannt, was der Gutachter sagt.
Gruß Torsten
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Moin Torsten,
das ist nicht fragwürdig, sondern in den meisten Fällen Fakt.
Bevor es zu einem Rechtsstreit kommt, kannst Du schon so viel falsch gemacht haben, dass der Anwalt nur noch das Ärgste verhindern kann.
Das fängt schon mit der Einlassung bei der Polizei direkt nach dem Unfall an.
Nicht dass ich Ersins oder Ledercoupes Berufgruppe den Ertrag steigern möchte, aber sicherer und komfortabler ist es auf jeden Fall mit Anwalt, meist kommte es dann nicht zur Klage,wenn die Versicherung erkennt, dass die Gegenseite kompetent verteten wird.
Gerade bei einem gut erhaltenen SL ist ein Unfall garantiert keine 08/15 Geschichte, die so durchläuft.
Hast Du eine Aversion gegen Rae? (Ich bin, nebenbei bemerkt, keiner)
Gruß
Doc
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Hi,
Nein, auf keinen fall eine Abneigung gegen RAe.
Wie gesagt, ich habe mir jetzt ja sowohl einen RA, wie auch einen Gutachter genommen.
Und bin dankbar für die tips.
Gruß Torsten
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Super, dann viel Erfolg bei der Schadensregulierung.
Ach so und natürlich Nutzungsausfall nicht vergessen, hattest Du kein Schleudertrauma, tut Dir nichts weh???
Gruß
Doc
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Danke.
Doch doch, Nacken-/Kopf-/Rückenschmerzen.
Gruß; Torsten
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Na dann mal ab zum Arzt für 'n Attest.
Gruß
Doc
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Ledercoupe schrieb:Genau so ist es!
Hab gerade auch so eine Sache.
Mich "darf" immer der Gegner bezahlen :-P
Mathias


Stimmt, und wir haben alle etwas gelernt, und waren vor allem sehr zufrieden...
Nur keine Scheu - Anwälte beißen nicht....
BRGDS
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Ok. Habe jetzt auch schon ne Menge gelernt.
Morgen kommt der Gutachter.
Bin echt gespannt.
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Hallo zusammen,
so, der Gutachter hat nun einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt:-(
Jetzt lautet die große Frage nat., ob Rep. mit (130%-Regel...) oder nach Gutachten abrechnen und verkaufen (nach Gutachten abrechnen und "irgendwo" rep. macht m.E. keinen Sinn).
Wo - wenn auch schweren Herzens - verkauft man denn so ein Fahrzeug am besten?
Einfach bei Mobile einstellen oder habt ihr da gute Adressen?
Vielen Dank; Viele Grüße; Torsten