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Im Haftpflichtrecht immer bis 130%
Detlef
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Moin Thorsten,
am besten Du bemühst einen fähigen Anwalt.
Versicherungen versuchen generell so wenig wie möglich zu zahlen und zwar mit so ziemlich allen Mitteln.
Ich hatte das vor rund 2 Jahren mal mit meinem alten Motorad, die schicken Dir u.U. schnell einen Scheck und hoffen, dass Du frist und "stirbst".
Mit Anwalt ging die Sache dann 100% erfolgreich über die Bühne - für die Versicherung was es allerdings dann deutlich teurer, da sie die Anwaltskosten in vierstelliger Höhe auch noch übernehmen durfte.:punk:
Gruß
Doc
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Genau so ist es!
Hab gerade auch so eine Sache.
Mich "darf" immer der Gegner bezahlen :-P
Mathias
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Hallo Torsten, hast du Vollkasko ??, wenn ja dann Freien Gutachter nehmen steht dir zu, ...hatte 2012 den gleichen Scheiß mit meinen, war dann Wirtschaftlicher Totalschaden 25.000€, dann habe ich mich von meinen 280er getrennt.
Die Frage wieviel liegt dir an dem Wagen, was hast du in der Zeit investiert , wievielmal liegt dir an dem Wagen , das musst du selbst entscheiden, da kann dir keiner helfen bei deiner Entscheidung, ich habe mich von meinem 280er getrennt und habe mir einen 500er geholt.
Würde es wieder machen.
Das erste Gebot lautet:
Boot tut gut ( Bill Gates) :hihi: Tifft nur bei Microsoft zu nicht bei Apple der braucht so etwas nicht geht immer.
Helfe Dir selbst dann ist dir geholfen.
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Hallo Matthias,
erstmal danke für den Rat.
Aber jetzt mal für mich, als nicht Jurist;
Ist es echt so/und richtig, dass der Geschädigte bei jedem "Kleins......"
Einen Anwalt einschalten darf, den die gegnerische Versicherung zählen muss?
Mir kann's ja recht sein und der anwaltsgilde auch, aber..,
Gruß torsten
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Moin Thorsten,
da bin ich jetzt etwas vorsichtig, falls es vor Gericht geht und Du verlierst wird es kritisch, aber vielleicht können hier ja Ersin und Ledercoupe mehr sagen.
Gruß
Doc
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Eine frage noch:
Bedeuten die 130%, dass ich Reparaturen in Höhe von 130% des wiederbeschaffungswertes geltend machen kann?
Danke u grüsse( Torsten
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Torsten,
für die 130% gibt es Bedingungen, zumindest die, dass Du das Fahrzeug auch wirklich reparierst und danach noch mindestens x-Monate behältst.
Mussu mal googeln.
Gruß
Doc
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hi torsten!
eine etwas komische frage: der unfallgegner war mit einem auto unterwegs, das nicht auf dich zugelassen war!?
denn:
wir hatten letztes jahr leider den fall, das meine ex-verlobte mit ihrem auto (auf mich zugelassen) in mein auto (auch auf mich zugelassen) reinfuhr (gesamt ca. > 7.ooo.-) .
hallo - das war eine grössere kiste, denn du kannst dir selbst keinen haftpflichtschaden zufügen. das mussten dann 2 unabhängige gutachter, 2 verschiedene werkstätten und eine kulante versicherung sein, dass das übernommen wurde. beide autos sind beitragsmässig aufgestockt worden - selbst das im hof stehende....
auch wenn die schuldfrage eindeutig ist - am besten mit schriftlichem schuldanerkenntnis - dann rate ich dir dennoch, den weg über gutachter und / oder adac und/oder guten anwalt zu gehen. der schaden ist aus meiner sicht nicht mehr als bagatellschaden abzutun.
denn bei unseren autos wird ganz schnell mal nur der wert eines 15-20 jahre alten gebrauchtwagens - je nach erstzulassnug - von der zahlungspflichtigen versicherung unterstellt und der ist bestimmt um etliches geringer als du erwartest!
aus diesem grunde empfiehlt sich auch ein youngtimergutachten oder ähnliches.
viel erfolg und don´t worry - ist nur ein auto und das kann man richten oder verkaufen und sich ersatz beschaffen.
hauptsache: niemand wurde verletzt.
:bier:
Ein herzlicher Sternengruss aus Franken!
Heiner
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@heiner:
Danke!
Der unfallgegner war aber ein fremder.
Gruß; Torsten