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Hi all,
wie wäre es, mal eine möglichst vollständige Liste zu erstellen, für jeden Motor. Ab 2013 gilt 2,-€ x Hubraum + CO2 Ausstoß. Man braucht das ja nicht zu diskutieren. Nur was zum "Nachschlagen". Wer Lust hat, kann die Liste um die neue Steuer gleich ergänzen. Etwa so:
300-24 / Bj. 92 / M104.98: 2960 ccm / 268g CO2 / 356,- € pa :wimmer:
(Habe die Werte gerade berechnet. Jipi, dann kann ich den KLR wieder rauswerfen, und von E2 auf E1 zurückrüsten):hihi:
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.07.11, 13:57 von
mfk.)
Bist Du Dir da wirklich sicher?
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Meine Info lautet: Gilt nur für Neuzulassungen. Also entspannt bleiben und den KLR schön verbaut lassen.
-Chris-
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ja, tut es... zumindest noch....
Gruß,
Patrick
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ab 2013!
[SIZE=2]heute schon wissen, wie man morgen abgezockt wird!:eek:[/SIZE]
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Ist das jetzt schon fest oder nur geplant? Habe nicht wirklich was aussagekräftiges gefunden!
Grüße
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Hallo...,
weiß einer wie das dann bei einem bivalenten Betrieb aussieht... da ist es ja noch mal 20 % weniger CO2...
Greetz...Willy:drive:
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"Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Sie werden nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer übergeführt. Die Einzelheiten werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt."
Kennt jemand die Einzelheiten oder gibts es die überhaupt schon????
Patrick
PS: Und mal ganz ehrlich: was er kostet, das kostet er halt....
ändern lässt es sich eh nicht!
Für meinen 500er berechnet er 414€... also quasi fast kein Unterschied
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.07.11, 19:29 von
KaeptnNemo.)
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mfk schrieb:ab 2013!
[SIZE=2]heute schon wissen, wie man morgen abgezockt wird!:eek:[/SIZE]
Jaja,
habe ich schon richtig verstanden. Auf unserer "Ministeriumsseite" gibt es hierzu jedoch seit 2009 keine neuen Info´s. Die Gerüchteküche brodelt hin und wieder was hoch (ich erinnere nur mal an das Wechselkennzeichen!) und interessant wird sowieso nur, was aus Brüssel an Vorgaben für Berlin kommt.
Da der Kraftstoffverbrauch von Pkw in der EU erst seit dem 01.01.
1996 nach dem NEFZ ermittelt wird, habe ich guten Grund zur Hoffnung, dass die verschärfte "Neuregelung" ab 2013 - wenn sie denn kommt, lediglich Fahrzeuge der Baujahre ab 1996 bis 2008 treffen wird.
Zur Erinnerung: Der Neue Europäische Fahrzyklus schreibt sozusagen "klinische Laborbedingungen" vor, unter denen für alle Fahrzeuge einheitlich der Verbrauch festgestellt wird. Wenn mein Pkw nun vor Einführung des NEFZ, also vor 1996, zugelassen wurde,
gibt es auch keine gesicherten Verbrauchsdaten unter einheitlichen Bedingungen für dieses Fahrzeug. Vormopf-Eigner könnten somit noch mal Glück gehabt haben. Wenn es wirklich so kommen sollte, spaltet das sicherlich so manche Community und ist in meinen Augen auch nicht (steuer)-gerecht.
Gruss
-Chris-
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