06.06.10, 22:50
brett_pit schrieb:(Da gilt irgendwas mit 2 % (5 % :fragedes Wiederbeschaffungswertes als Kostenbasis)
LG Thomas :bier:
5% sind es... da ist man mit dem Heckblech deutlich drüber.
Die 5% gelten allerdings nicht bei Beuleuchtungseinrichtungen, die müssen umgebaut werden, sofern es kein Umzugsgut ist!
Patrick
230.475
129.063


des Wiederbeschaffungswertes als Kostenbasis)