25.04.14, 15:34
Stonedman schrieb:Hallo Martin,
ich glaube nicht, dass es sich hierbei um ein Gesetz handelt, sondern nur um einfache Verordnungen der Innenministerien der Bundesländer - oder auch anders: natürlich gibt es Bundesweit gültige Gesetze StVZO, aber der Auslegung und die Zuteilung von Sonderausnahmen §70 StVZO obliegt den einzelnen Bundesländern (über Verordnungen o.ä.).
Ich könnte mir auch vorstellen, dass diese Hoheit, in machen Bundesländern, sogar die einzelnen Zulassungsstellen haben.
Grüße ins www
Ingo, zugereist
PS: liebe Juristen, bitte korrigiert mich, wenn ich laienhaft da etwas falsches geschrieben habe- wie heisste es doch so schön: nach bestem Wissen und Gewissen :pfeif:.
So ... ich habe den Kampf gegen das bayerische Staatsministerium vorerst eingestellt :wimmer:
Mein bisheriges Fazit: Der Herr vom Ministerium (Name bei einigen Forumsmitgliedern hinlänglich bekannt...) verlangt ein Gutachten eines aaS (im Bayern nur der TÜV), dass aufgrund strenger Vorgaben der "TÜV-Obrigen" NIEMALS ausgestellt wird :kotzen:
Ich fahre jetzt erst mal mit Landkreis + 1 Buchstabe + 1 Zahl :drive: und überlege mir, wie evtl. die Medien ein solches Vorgehen ausschlachten könnten ...


- wie heisste es doch so schön: nach bestem Wissen und Gewissen :pfeif:.