16.04.14, 14:52
Beasty_Mk schrieb:Ist denn das Gesetz zur Erteilung eines Leichtkraftrades in Niedersachsen ein anderes als in Bayern?
Ich habe auch ein LKR Kennzeichen für den Japaner. Der Zulassungsbehördenmensch (Wobei die Zughörigkeit zur Spezies Homo Sapiens nicht restlos erwiesen ist) schlug vor, doch das Heckblech rauszuflexen und durch eines in der richtigen Größe zu ersetzen. Auf mein Veto hin, hat er dann 20 Minuten mit dem TÜV Mann telefoniert und sie haben sich gegenseitig Gesetze und Ausnahmen von Gesetzen vorgelesen und am Ende gab es ein Fax, wo drin stand dass der Aufwand für die technische Änderung nicht im Verhältnis steht und *fupp* Mofa Schild am Auto...sehr seltsam das alles...
Hallo Martin,
ich glaube nicht, dass es sich hierbei um ein Gesetz handelt, sondern nur um einfache Verordnungen der Innenministerien der Bundesländer - oder auch anders: natürlich gibt es Bundesweit gültige Gesetze StVZO, aber der Auslegung und die Zuteilung von Sonderausnahmen §70 StVZO obliegt den einzelnen Bundesländern (über Verordnungen o.ä.).
Ich könnte mir auch vorstellen, dass diese Hoheit, in machen Bundesländern, sogar die einzelnen Zulassungsstellen haben.
Grüße ins www
Ingo, zugereist
PS: liebe Juristen, bitte korrigiert mich, wenn ich laienhaft da etwas falsches geschrieben habe
- wie heisste es doch so schön: nach bestem Wissen und Gewissen :pfeif:.
WDBFA66E9LF011219

