18.10.13, 16:54
Cochese schrieb:Probeweise geht das auch. Man erhält nur nach ein oder zwei Tagen eine E-Mail bzw. ein Brief, in dem der Kaskoschutz generell abgelehnt wird. Auf Nachbohren ist dann aber der Abschluß einer TK möglich, jedoch nicht VK.
Hallo,
juristisch betrachtet stellt man in diesem Stadium erstmal einen Antrag auf eine bestimmte Leistung (Versicherungsschutz). Dies gilt bei Online-Abschluss oder aber direkt beim Versicherungsvertreter im gleichen Maße. Dieser Antrag wird dann der Geschäftleitung zur Entscheidung vorgelegt und wenn es gut läuft wird die Police dann entsprechend dem Versicherungsantrag statt gegeben. Sollte aber bei der Prüfung KO-Kriterien festgestellt werden, gibt es einen Brief mit Ablehnung.
In diesem Antragsverfahren hat man auf jeden Fall Haftpflichtschutz, weil dies gesetzlich so geregelt ist und Versicherungen grundsätzlich für Haftpflichtdeckung verpflichtet sind. Ob die Versicherungen während des Antragsverfahrens sich aus der VK oder TK herauswinden können, weiß ich nicht.
Müsste man prüfen.
Gruss
Jamie

