18.11.11, 08:11
Nerd schrieb:§ 22b StVG
Aber es ist doch keine Verfälschung des Messergebnisses wenn Du den "alten" Tachostand auf dem "neuen" KI einstellen (lassen) würdest, oder?
:engel:
Nerd
Hallo Volker :punk:
...genau so !!! ...und nichts anders habe ich gesagt. Also entweder das "neue" Ki umcodieren oder die Tachostände protokollieren - Vollkommen legal.
LG Thomas :bier:
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Selbstmord ist die konsequenteste Art der Selbstkritik 


