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KFZ-Brief verschollen - Eidesstattliche Versicherung? - Druckversion

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KFZ-Brief verschollen - Eidesstattliche Versicherung? - Reißi - 12.08.09

Moin!

Ist zwar nicht die passende Kategorie, aber hier paßt´s noch am Ehesten hinein;-)
Es geht um Folgendes: Es geht um den Kauf eines 1.Hand-Fahrzeuges, bei welchem der originale KFZ-Brief, warum auch immer, verschollen ist. Ansonsten ist die gesamte Historie dokumentiert (Scheckheft, Rechnungen, HU/AU-Berichte etc.). Nur leider ist der Brief nicht auffindbar... Der Verkäufer bietet mir an, innerhalb einer Woche (kann ich mir kaum vorstellen, daß das so schnell gehen soll!?) einen neuen Brief besorgen zu können und eidesstattlich zu versichern, daß er der einzige Halter des betreffenden Fahrzeugs war. So weit, so gut. Nur stellt sich mir da die Frage, ob das bei einem evtl. späteren Wiederverkaufs meinerseits nicht "Glaubwürdigkeitsprobleme" gibt, wenn bei einem höher wertigen Fahrzeug (konkret geht es um einen älteren Porsche) ausgerechnet der originale Brief nicht mehr dabei ist? Anstelle dessen tritt dann die eidesstattliche Erklärung des Ersthalters - da ist halt nur die Frage, ob das vom Markt auch genauso akzeptiert wird wie der "alte" Brief...? Sprich, ob ich in diesem Fall mit finanziellen Einbußen rechnen müßte?
Wäre nett, wenn Ihr dazu mal Eure Meinung äußern könntet!
Danke schonmal!

Schönen Gruß
Christian


KFZ-Brief verschollen - Eidesstattliche Versicherung? - 3DNG - 12.08.09

Hallo,
wie hört sich die Geschichte für Dich an?
Irgenwie seltsam.
Ein Glaubwürdigkeitsproblem könnte es schon geben.
Du kennst jetzt den Verkäufer und glaubst ihm oder nicht.
Der nächste, der den Wagen von Dir kaufen will, kennt ihn vermutlich nicht und da bleibt halt ein Fragezeichen.
Andererseits ist die Dokumentation vorhanden und da wird wohl, vom ersten Kilometer an, sein Name auf den Dokumenten bzw. Rechnungen auftauchen.
Außerdem wird doch das sicherlich bei der Zulassungsstelle gespeichert sein.
In neuerer Zeit vermutlich per Computer und die älteren Daten in einem Aktenordner.

Grüße
Udo


KFZ-Brief verschollen - Eidesstattliche Versicherung? - Suerlänner - 12.08.09

Und Tschüß


KFZ-Brief verschollen - Eidesstattliche Versicherung? - jama - 12.08.09

Moin,

ich habe vor zig Jahren auch ein Auto gekauft ohne Papiere.
Ich habe Flensburg angeschrieben mit der Bitte einen Ersatzbrief auszustellen.
Die prüfen ob etwas negatives über das Fahrzeug eingetragen ist.
Beigefügt hatte ich die Kopie vom Kaufvertrag, FIN und Motornummer.
Nach ca. 3 Wochen habe ich dann einen Ersatzbrief erhalten.

VG Jürgen


KFZ-Brief verschollen - Eidesstattliche Versicherung? - Reißi - 12.08.09

Hallo,

danke schonmal für Eure Meinungen Smile.
Für "Außenstehende" mag das alles etwas merkwürdig klingen, das Kuriose ist, daß der alte Brief bis vor kurzem noch vorhanden war. Das kann mein Schrauber bezeugen. Allerdings hat der Besitzer den Brief, bedingt durch Umorganisation seiner Lebensumstände, verlegt. Ich weiß ja auch nicht, wie man so ein wichtiges Dokument verlegen kann, aber es ist nunmal passiert.
Der Verkäufer wirkt definitiv vertrauenswürdig, der Wagen und Eigentümer ist im hiesigen PZ (Porsche Zentrum) seit damaligen Neukauf bekannt.
Wie schon geschrieben, die sonstige Dokumentation ist vorhanden (namentlich nachvollziehbar) und der Wagen ist IMHO "sauber", also weder geklaut noch sonst irgendwas...
Na ja, mal schauen was passiert - vielleicht findet sich der alte Brief ja wieder.

Gruß
Christian


KFZ-Brief verschollen - Eidesstattliche Versicherung? - AR_SL280 - 13.08.09

Hallo,

wer die Juni-/oder Juli-Ausgabe vom Oldtimer-Markt gelesen hat, bei dem sollten in solchem Fall die Alarmglocken schrillen: Da wurde beshrieben, wie ein -ich glaube 220Seb-im Zustand 5 ohne Brief,aber mit eidesstattlicher Versicherung, verkauft wurde, ein neuer Brief aufgebracht wurde (heißt ausgestellt wurde) und anschließend das Fahrzeug mit viel Einsatz vollrestauriert wurde. Dann plötzlich tauchte der wahre Besitzer auf, konnte den Originalbrief vorlegen und .....das Fahrzeug wurde beschlagnahmt!
Nicht einmal ein neuer Brief schützt also vor "Rückenteignung" (bin kein Jurist, dshalb diese Wortschöpfung).

Ralph