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Wie ist das denn eigentlich mit den Nummernschildern bei einem Kauf. Es bahnt sich nämlich eine Besichtigung an :clap:Nimmt man dazu besser eigene Kurzzeitkennzeichen mit oder vertraut man darauf, dass der Verkäufer einem anbietet sein Rotes Kennzeichen gegen Zahlung von ca. 100 € zu benutzen (wie in meinem Falle geschehen)? Kurzzeitkennzeichen kommen ja fast auf über 100 € werden bei einer Anmeldung danach aber verrechnet. Gibt es denn außerdem noch sehr wichtige Sachen auf die ich achten muss außer einem "kühlen Kopf" (und zweite Meinung) mitzunehmen und auf die Checkliste des SL Clubs zu bauen?
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rote Kennzeichen dürfen neuerdings nur genutzt werden, wenn sich der Halter der Kennzeichen mit im Fahrzeug befindet... das wird also nix mit dem Überführen mit roten KZ
Patrick
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Wer erzählt denn das Patrick,habe das noch nie gehört und habe mein Kennzeichen schon lange.Seit wann soll das denn so sein?Da rufe ich doch mal eben beim SVA an und frage nach.
LG.Klaus:hmm:
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.11.10, 17:53 von
sl-klausi.)
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http://formulare.landkreis-muenchen.de/c...ORMID=2090
Beachte Punkt 2.1
2. Rote Dauerkennzeichen dürfen ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt
werden
2.1 eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet
z.B.: Vermietung od. Verleih an betriebsfremde Personen
Wichtig in dem Zusammenhang ist auch, dass rote Kennzeichen nur für "VERKEHRSSICHERE" Fahrzeuge verwendet werden dürfen !
Gruß,
Patrick
PS: Ich kenne das so seit mindestens 2006
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.11.10, 17:56 von
KaeptnNemo.)
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Habe gerade mit dem SVA gesprochen und man sagt mir das es sich seit 1996 nichts geändert hat.Als Autohändler brauch man bei einer Probefahrt nicht mitfahren.Wer kann nun sagen es ist keine Probefahrt,wenn ich ein Auto irgendwo abholen lasse?
LG.Klaus
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§16 FZV
vom 25.04.2006 mit Inkrafttreten 25.07.2009
dort auch explizit der Verweis auf "betriebliche Verwendung"
z.B. auch hier schon erwähnt:
Erlangen - Portal der Stadt Erlangen - Probe- und Überführungsfahrten (Kurzzeitkennzeichen)
oder hier
http://www.luebeck.de/lvw_docs/forms/3/3...kblatt.pdf
oder hier
http://www.google.de/url?sa=t&source=web...3g&cad=rja
sinngemäß schreiben alle das gleiche...
WEITERGABE NICHT GESTATTET...
Und so wurde es mir auch von mindestens 2 Händlern bestätigt.
Gruß,
Patrick
PS: Irgendwo hab ich sogar die Formulierung "darf nicht mehr zur Förderung der Kaufentscheidung verwendet werden" gefunden
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.11.10, 18:11 von
KaeptnNemo.)
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Patrick,das wird aber auch vom Zulassungsbezirk abhängen.Also in Duisburg ist es noch nicht so.Das heißt aber nicht das es nicht noch so wird.
LG.Klaus
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interessant zu lesen:
Giese Verkehrslexikon
demnach ist es übrigens Bundesgesetz
Gruß,
Patrick
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Danke für euer Feedback. Wie es scheint werde ich am besten auf "Nummer" sicher gehen und mir ein Kurzzeitkennzeichen mitnehmen

Ist sowieso ein bisschen seltsam das der Verkäufer eigentlich "privat" ist, aber solche Kennzeichen hat...Gibt es denn sonst noch wichtige Sachen auf die ich achten muss außer kühler Kopf, zweite Meinung und die Checkliste des SL Clubs mitzunehmen?
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Besser nicht,sonst gebe ich sie besser gleich ab.Habe in 10 Jahren noch keine Probleme gehabt,klopfe mal lieber auf Holz.
LG.Klaus:pfeif: