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hi,
wie viel km und mit wie viel km/h kann ich mein sl selber abschleppen ohne probleme zu kriegen. hab kein handbuch und kann daher nich gucken.
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poldi schrieb:In "N" nicht um die ganze Welt ist machbar.
LG Thomas
... aber dabei nicht vergessen, den Motor laufen zu lassen, sonst ist schon vorher Schluß !:hihi:
Wolfgang
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Da es für den SL keine Besonderheiten gibt, sollte das
http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen
die Frage beantworten. (Nimm das mit dem Verwerten/Verschrotten nicht zu schwer :lol
Interessant finde ich, dass es offensichtlich gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt ??? wenn man bedenkt, dass man mit Anhänger ja auch nur 80 bzw 100 Kmh fahren darf....
VG
Andreas
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"Erst wenn der letzte Lorinser verschrottet, der letzte Brabus verschifft und der letzte AMG geschlachtet ist, wird man feststellen, dass man SL-Tuning Fahrzeuge nicht zurückbringen kann... :o
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sl500 amg schrieb:wie viel km und mit wie viel km/h kann ich mein sl selber abschleppen ohne probleme zu kriegen.
Wenn ich mich in etwa recht entsinne, soll der SL mit Automatikgetriebe nicht mehr wie ca. 50 KM abgeschleppt werden, jedenfalls nicht mit angeflanschter Kardanwelle, da ansonsten das Getriebe schaden nehmen kann (da der Motor nicht läuft, wird auch kein ATF im Getriebe herumgepumpt). Genaueres steht definitiv in der BA, nur leider habe ich im Moment keine zur Hand um nachzuschauen. Aber viel weiter soll der Wagen jedenfalls nicht abgeschleppt werden.
Gruß
Christian
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Youngtimer schrieb:Interessant finde ich, dass es offensichtlich gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt ??? wenn man bedenkt, dass man mit Anhänger ja auch nur 80 bzw 100 Kmh fahren darf....
Oh doch Andreas, die gibt es.
Zitat:
Zusammengefasste Punkte die es zu beachten gilt:
- Zugkraft des ziehenden und Gesamtgewicht des zu ziehenden Fahrzeuges überprüfen
- Abschleppseil oder Apschleppstange gilt es vorschriftsmäßig zu besfestigen (Abschleppseil max. Länge 8 Meter)
- Warnblinker bei beiden Fahrzeugen einschalten
- Gang beim Abzuschleppenden Fahrzeug rausnehmen (bei Automatikgetriebe auf "N" stellen)
- Zündschlüssel beim Abzuschleppenden reinstecken
- Verständigungssignal ausmachen ( z.B. zweimal kurz Lichthube - Anhalten)
- Kurze Wege (bei Autobahnen - nächste Ausfahrt / kürzesten Weg zur nächsten Werkstatt)
- Maximale zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppvorgang sind 50 km/h
Achtung: Nicht in allen europäischen Ländern ist das "Private-Abschleppmanöver" erlaubt. So ist z.B. in Spanien das "Private" Apschleppen generell verboten und kann mit hohen Bußgeldern belegt werden. In diesem Fall sollte man den dortigen Abschleppdienst rufen.
Damit du die Wahl hast: Überrollt vom LKW oder Ticket für zu schnelles Schleppen.:bored:
:bier:
:bier:
Gruß Bernd
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Oftmals ist es besser, nichts zu schreiben.
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Es gibt noch weitere verkehrsrechtliche Einschränkungen für Deutschland:
Es gibt ein Abschleppen, ein ungenehmigtes Schleppen und ein von der Straßenverkehrsbehörde genehmigungspflichtiges Schleppen.
Beim AB-schleppen muss der sogenannte Nothilfegedanke vorhanden sein. D.h. man verbringt ein betriebsunfähiges KFZ von einer Stelle aus dem Gefahrenbereich oder in die nächstgelegene Werkstatt. (man muss jedoch nicht die nächste freie oder nicht markenorientierte Werkstatt wählen, sondern es gilt die nächstgelegene Fachwerkstatt). Oder die Fahrt zum nahegelgenen Verwerter.
Beim Abschleppen benötigt der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs nur die Führerscheinklasse für sein ziehendes Fahrzeug. Der Lenker im betreibsunfähigen KFZ benötigt hierfür KEINE Fahrerlaubnis, muss jedoch mind. 15 Jahre alt sein, jedoch zum Bremsen und Lenken (auch ohne Servounterstützung) geeignet sein.
Fehlt der Nothilfegedanke handelt es sich um ein Schleppen. D.h. wenn ein betriebsfähiges oder auch betriebsunfähiges KFZ gezogen wird, ohne dass ein Notfall vorliegt. In diesem Fall benötigt der Fahrer des Zugfahrzeugs mind. die Kl. BE, oder alte Kl. 2, der Lenker im gezogenen Kfz. benötigt die FE-Klasse für das gezogene Kfz. (Bei der alten Kl. 2 gilt ja noch die Regelung der Zugbildung mit mehr als 3 Achsen, oder über 7,5 t zGG.).
Die Vorschriften für das Schleppen sollen das Verwenden eines Kfz als Anhänger verhindern, was ja nicht zulässig ist.
Das ungenehmigte Schleppen und genehmigunspflichtige Schleppen richtigt sich grob nach der Gewerbsmäßigkeit, also Abschleppunternehmen u.ä. Näheres wäre bei der Straßenverkehrsbehörde zu erfahren.
Zum technischen Punkt:
Die Geschwindigkeit ist generell auf 50 km/h beschränkt. Dies hat mit dem kurzen Abstand der beiden Fahrzeuge zu tun und dem Auffahrverbot auf die BAB und Kraftfahrstraße (mind. 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit).
Bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe (auch der 129) wird generell eine Wegstrecke von max. 50 km als gerade noch verträglich angesehen. Zündschlossstellung in Stellung 2, Vmax.= 50 km/h. Bei älteren Mercedes-Automaten ist auch dies zu viel, da diese noch eine eigene Ölpumpe verbaut haben. Ich kenne das noch vom /8, der trotz Automatikgetriebe angeschleppt werden konnte. (man musste nur über 40 km/h gezogen werden, dann auf D und der Kraftschluss von der HA zum Motor wurde aufgebaut).
Hoffe für vollständige Verwirrung gesorgt zu haben. :idiot:
Helmut
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alles klar danke für die antworten. motor starten ja vom zug fahrzeug meiner hat keine lust mehr.