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Neue Regelung für TÜV / AU bei Saisonkennzeichen
#1

@ all

Von der DEKRA erfuhr ich,das bei TÜV bzw.AU Fälligkeit außerhalb der Gültigkeit des Saisonkennzeichens die Vorführung zum Beginn der Gültigkeitsdauer erfolgt, die Plaketten nicht mehr wie Früher mit dem FÄLLIGKEITSMONAT sondern mit dem Beginn der Saison und zwei Jahre erteilt werden.

Beispiel:

Saisonkennzeichen 05 - 10 TÜV / AU 12/09

TÜV / AU Durchführung Beginn 05 / 10 plus zwei Jahre = 05 / 12 nächste HU / AU

Das bedeutet einen Gewinn von sechs Monaten und keine Überziehung um mindestens vier Monate,wenn man erst im Monat 05 zum TÜV bzw. AU fährt.

Außerdem entfallen Verwarnung und Punkte ins Flensburg.

LG BeaWink



Cabrio-Fahrer leben nicht laenger, sie sehen nur BESSER aus!


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R129 Mitten im Pott
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