Beiträge: 4,457
Themen: 171
Danke erhalten: 0 in 0 Beiträgen
Danke vergeben: 0
Registriert seit: 19.07.2007
Die streuscheiben helfen bei xenon nichts, das asymmetrische Licht wird durch eine metallblende vor dem Brenner erzeugt. Fällt sofort beim lichtest auf!
230.475
129.063
Beiträge: 74
Themen: 14
Danke erhalten: 0 in 0 Beiträgen
Danke vergeben: 0
Registriert seit: 20.11.2014
Guten Morgen,
Bei Xenon gibt es aber doch innen einen Hebel wo ich auf Symetrisches Licht umschalten kann und das ist doch ausreichend oder?
Grüße aus dem wilden Süden
Operative Hektik ersetzt geistige Windstille.
(Eugen Bleuer 1857-1939)
Beiträge: 4,457
Themen: 171
Danke erhalten: 0 in 0 Beiträgen
Danke vergeben: 0
Registriert seit: 19.07.2007
Kannst du da mal ein Foto von machen? Das wäre mir neu bei US-Scheinwerfern.
Gruß
P.
230.475
129.063
Beiträge: 74
Themen: 14
Danke erhalten: 0 in 0 Beiträgen
Danke vergeben: 0
Registriert seit: 20.11.2014
bei US Scheinwerfern brauchst du doch nur das Standlicht umbauen gegebenenfalls die Streuscheiben. Siehe Bericht von Night-Flyer:
http://www.r129-forum.de/showthread.php?...mr%FCstung
Ich dachte es geht um die rhd bzw. left side traffic (England) und da sollte doch die Umstellung mit dem Hebel auf Syncron Licht passen oder nicht?
Oder kann man hier auf lhd (rechtsverkehr) umbauen?
Operative Hektik ersetzt geistige Windstille.
(Eugen Bleuer 1857-1939)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.16, 22:29 von
CruiserR129.)
Beiträge: 4,457
Themen: 171
Danke erhalten: 0 in 0 Beiträgen
Danke vergeben: 0
Registriert seit: 19.07.2007
Night Flyer schreibt auch, dass er sich für die faule Version entschieden hat und neue gekauft hat!
Sobald der TÜV den lichttester vor die Scheinwerfer fährt merkt er, dass die streuscheiben neu sind, der Scheinwerfer aber symmetrisches Licht produziert!
230.475
129.063
Beiträge: 74
Themen: 14
Danke erhalten: 0 in 0 Beiträgen
Danke vergeben: 0
Registriert seit: 20.11.2014
und wo steht in der StVO, dass asymmetrisches vorgeschrieben bzw. symmetrisches Licht verboten ist?
http://www.stvzo.de/stvzo/b5.htm
Hier steht nur "..Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht
darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15° nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21 a etwas anderes bestimmt ist ...."
Einzig die Streuscheibe muß das E Zeichen haben. So schreibt es auch Night-Flyer: "..
und deren beide Lichtstreuscheiben gegen europäische Gläser mit E-Prüfzeichen auszutauschen..."
Operative Hektik ersetzt geistige Windstille.
(Eugen Bleuer 1857-1939)
Beiträge: 4,457
Themen: 171
Danke erhalten: 0 in 0 Beiträgen
Danke vergeben: 0
Registriert seit: 19.07.2007
und wenn dein Leuchtbild nicht dem asymmetrischen Bild entspricht, kriegst du keine HU!
Ist mir aber auch egal, probier es...
Bei meinen Umrüstungen wäre es NICHT gegangen. Und die Ausnahmegenehmigung habe ich nur für Umzugsgut bekommen! Viel Erfolg!
230.475
129.063
Beiträge: 2
Themen: 1
Danke erhalten: 0 in 0 Beiträgen
Danke vergeben: 0
Registriert seit: 07.06.2021
Hallo,
Ich habe eine große Bitte. Ich möchte kein neues Thema eröffnen, wenn dieses Thema bereits existiert. Ich bräuchte einen Rat für die Wahl der Scheinwerfer. Ich möchte innerhalb einer Woche mit dem Umrüsten des US-Modells beginnen. Das Auto ist von 1999 mit Halogenscheinwerfern, so die Variante mit SWR und ohne LWR. Ich habe herausgefunden, dass derzeit bei MB die Originalscheinwerfer nicht erhältlich sind und im Internet gibt es eine Marke DIEDERICHS mit Stellmotor für LWR oder oder MAGNETI MARELLI ohne Stellmotor für LWR. Der Unterschied im Kaufpreis beträgt 127 Euro pro Stück. Und ich möchte nur sichergehen, dass mir nur die Scheinwerfer ohne den LWR-Motor reichen. Bei allem Respekt, ich bin froh, Geld zu sparen, aber ich will mich nicht beschweren, dass ich unnötig Geld gespart habe. Außerdem möchte ich sichergehen, dass die teureren Modelle mit mit Stellmotor für LWR auch passen, wenn ich sie kaufe.
Franz