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Suche ABE GAT KAT 10.003, nur leihweise, wird zurückgegeben
#1

Hallo Zusammen,



wer ist so nett und leiht mir - für die Eintragung beim Strassenverkehrsamt- seine ABE vom GAT KAT Modell 10.003 ?

Meine ist beim Umzug leider verloren gegangen.....

Ich gebe sie auch sicher zurück, Dankeschön inklusive !

Grüße
Gerry
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#2

Hallo Gerry,

die ABE alleine könnte ggf. nicht ausreichen.
Ich habe mal gehört, dass für diese Eintragung und vor allem die Schadstoff herunterstufung die Du ja anschließend beim Straßenverkehrsamt/Finanzamt beantragst.
Nicht nur die Kopie dieses Antrages ausreicht, sondern der Antrag im Originalblatt borliegen muss.
Hiermit soll vermieden werden, dass EIN Kaltlaufregler zu einer Vergünstigung von 3 oder mehr Autos führt.
Ob dieses Vorgehen nun rechtmäßig ist, lasse ich unkonzentriert, hier in BM wurde es jedenfalls so gehandhabt.

Gruß
Mathias
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#3

Hallo Matthias,


soweit ich weiß, muss ich das Schreiben mit der Einbaubestätigung (oder wie das heißt) vorlegen (das habe ich) - und die ABE.
Und dann läuft das.....

VG
Gerrit
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#4

Mein Auto war, auch wegen Federn und Distanzscheiben, seinerzeit beim Tüv wegen dem KLR.
Dort wurde er eingetragen...
Der Tüv hat dann ans Finanzamt die Änderung weitergeleitet.





Grüße...

http://r129-500sl.blogspot.de

[IMGR]http://up.picr.de/24669553ys.jpg[/IMGR]
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#5

Toi Toi Toi,
vielleicht sind die ja auch nur hier so :idiot:

Gruß
Mathias
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#6

Der TÜV leitet nichts weiter, das macht das Straßenverkehrsamt.

Gruß

Rolf


R129 --> 500 SL
S210 --> E 430


Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
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#7

ich fürchte auch, dass die das Original wollen.....daher: kann mir jemand ein original zur Verfügung stellen ?
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#8

Hallo,

die ABE in Kopie reicht vollkommen aus.

Wichtig ist die Einbaubestätigung die von einer anerkanten Werkstatt mit ASU nr
gestempelt und unterschrieben sein muß.

Erst vor kurzem wieder gemacht.

Gruß Guido
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#9

ok, danke. Dann versuche ich mein Glück mal mit der Kopie.
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#10

Also ich habe mir den Kaltlaufregler eingebaut, bin mit Kopie einer ABE zum TÜV gefahren, und habe dort eine Bestätigung fürs Straßenverkehrsamt bekommen. Die haben das in die Papiere eingetragen und an das Finanzamt oder Zoll weitergeleitet. Das warst dann, ohne irgendwelche Probleme.

Gruß Carsten


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