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Welche Emissionsklasse nach Einbau G-Kat
#1

Hallo liebes Forum,

Ich hab da mal eine Frage. Als ich den SL (500er / EZ April 1993) im Januar gekauft habe, habe ich vom Bosch Dienst mir einen G-Kat Kaltlaufregler einbauen lassen. Ich habe von der Werkstatt auch die Bescheinigung für die Steueränderung zur Vorlage bei der Zulassungstelle. In der Zulassung steht nur auch Schadstoffarm nach D3 und bei 22 steht auch Änderung der Emissionsklasse.

Nur nun kam der Steuerbescheid und siehe da, Euro 1 und 443 € für die Zeit von April - Oktober !! Das kann doch nicht sein oder ? Ich habe mit D3 gerechnet und somit knapp 200 € für die Saison. Und nu ? Müsste doch D3 sein oder was meint ihr ?


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Gruß Peter
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#2

Hallo Peter,
schreib mal die SL-Hippe an.
Wenn mich nicht alles täuscht hat sie die neuste Kaufberatung des Clubs vorliegen. Auf Seite 134 steht da einiges über R129-Schadstoffklassen und das kann Sie Dir dann aufschreiben.

Alternativ kann ich Dir meine morgen zur Verfügung stellen.
Die kannst Du dir dann ja vormittags in Kaarst abholen.
Schick mir ne PN ob ok. dann sende ich Dir die Adresse - bin bis mittags in der Firma.

LG Volker

Gruß

Volker


Alle sagten: "Das geht nicht."
Dann kam einer, der wusste das nicht,
und hat es gemacht.
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#3

Hallo Volker,

Die Kaufberatung habe ich. Ich schau da mal rein. Denke aber das Finanzamt hat sich da vertan...



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Gruß Peter
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#4

Hallo Peter...,

gib dem Beamten vom Finanzamt ein bisschen Zeit...du wirst deine Rückzahlung schön noch bekommen....
Ich hatte mal Ähnliches beim SL....

Greetz...Willy:drive:

Helden leben lange - Legenden sterben nieTongue

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#5

Willy,

das hoffe ich auch. Habe heute erst mal Einspruch gegen den Bescheid eingereicht. Das Zollamt macht ja jetzt den Einzug der Kfz Steuer. Die kennen sich nun gar nicht aus. Ne Stunde telefoniert und Null Ergebnis ! Hoffen wir mal das beste.




Gruß
Peter
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#6

Hallo Peter.
Der Einspruch gegen den Steuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung, was konkret zur Folge hat, dass das FA die Kfz-Steuer von Deinem Konto abbuchen wird.
Wenn Du das verhinden möchtest, empfiehlt es sich, den Einspruch mit einer AdV zu verbinden, zumal der Steuerbescheid rechtlich eindeutig fehlerhaft ist.
Nur so als Tip.

Gruss
Chris :bier:

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#7

Chris,

was heißt AdV ?

Gruss
Peter
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#8

Hi Peter.
Aussetzung der Vollziehung.

Gruss
Chris:bier:

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#9

Hallo Peter,
dann gebe ich auch mal meinen "Senf" dazu.

Der Wortlaut sollte "...Aussetzung der Vollziehung bis zur Klärung des Sachverhaltes" lauten.
Einziehen werden sie aber auf jeden Fall, da Du keine genaue Differenz der Summe die ausgesetzt werden muß beziffern kannst und das Finanzamt ein Recht - auf mindestens einen Teil - des Betrages *hat.
Aber wie Willy schon schrieb, nach Klärung wird Dir der zuviel einbehaltene Teil wieder erstattet.

Also, nicht ärgern. Wird schon alles glatt gehen. :punk:

LG Volker

Gruß

Volker


Alle sagten: "Das geht nicht."
Dann kam einer, der wusste das nicht,
und hat es gemacht.
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#10

Hallo Volker,

Danke für deinen "Senf" zu dem Thema. Mir geht es auch nicht zwingend um die 200 € die ich jetzt erst mal zu viel zahle.. Ich finde es nur doof das mir weder beim Zoll, noch Strassenverkehrsamt einer sagen kann was nun der richtige Wert ist. Schon verwunderlich. So ist der "Kunde" mal wieder der dumme und muss seiner Kohle hinterher laufen....

Gruß
Peter
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