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Unfall - VK Erstattung der Versicherungssumme
#1

Hallo Zusammen,

sicher hatte jemand schon einem einen Bums :kicher: oder Brand etc. mit dem R129 sprich Totalschaden!

Ist meine Annahme richtig, dass es im Rhamen der Erstattung des Betrages/Wertes sehr sinnvoll ist ein vorab ein Wertgutachten (also vor dem Ereignis) fertugen zu lassen.

Wenn ja... welche Gutachten werden anerkannt bzw. zahlt die Versicherung stets 100% (ohne Abzug)?

Oder taugen die Gutachten wenig ... und es geht nach Schwacke etc. was für den R139 im guten Zustand dann sicher irgendwo vielleicht nachteilig ist!

Vielen Dank für eure Antworten!

:bier:


PS: Habe noch keinen Bums ... möchte es nur allg. klären!

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#2

Bei meiner Versicherung ist es so, dass man nach Abschluss ein Classic-Data Gutachten erstellen lassen muss. Was Bedingung für die Youngtimer-Versicherung ist.
Doch wird nicht nur die Benotung, sondern auch der Wert des Fahrzeuges festgelegt.
Laut Aussage des Mitarbeiters, wird dieser Wert erstattet, bei Diebstahl z.B...

Du kannst aber davon ausgehen, dass wenn du nichts hast, also weder Fotos noch Gutachten, dass der Wert der am Markt befindlichen Fahrzeuge orientiert.
Versicherungen orientieren sich dann auch an Mobile oder Autoscout.
Und dann, natürlich, am untersten Wert.
Natürlich wird dann, wenn du Pech hast, der Restwert des Fahrzeuges abgezogen. Wenn das Fahrzeug in deinen Händen bleibt.
Wenn das Fahrzeug an die Versicherung geht, wird nichts abgezogen.

Soweit mein Wissen, was schon ein paar Jahre alt ist...



Grüße...
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#3

Muss das Gutachten regelmäßig erneuert werden ... sprich alle 3-5 Jahre?

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#4

Das kann ich dir nicht sagen...
Aber ich fände es nicht schlimm, wenn es alle paar Jahre erneuert werden müsste.

Hat ja auch den Vorteil, zumindest bei mir, dass man immer was am Fahrzeug verfeinert und ausbessert.
Somit steigt ja, theoretisch, der Wert. Smile




Grüße...
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#5

Meine Versicherung wollte Bilder vom Zustand mit Motorraum Innenraum und Kofferraum und hat dann eine Versicherte Summe von 17,5 tsd € festgelegt.
Die bekomme ich im Schadensfall ( wirtschaftliches ko ) .

Lg Eddi

Willst du den Herrgott zum Lachen bringen.......Mach Pläne :pfeif:
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#6

Hallo Markus,

Frage : warum fragst du nicht deine Versicherung wie sie regulieren im Schadensfall
und was sie benötigen ?

Nicht böse gemeint

Gruß Guido
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#7

Weil ich über den Tellerrand blicken möchte ... und gern die Erfahrungswerte des hiesigen Forums nutze!

Darum ... nicht böse gemeint! :bier:

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