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An die Anwälte unter uns...
#1

Hallo zusammen !
Ich suche gerade mal eine Rat von einem Anwalt unter uns.
Folgende Situation:
Am Freitag, den 2.12.2011 ersteigert ein Ebay-Mitglied von mir einen Artikel (Schalter für R230 ca. 40€). Auch nach mehrmaliger Aufforderung ist bisher keine Zahlung bei mir eingegangen. Schriftlich habe ich ihm eine Frist bis heute gesetzt, ansonsten würde ich rechtliche Schritte einleiten.So weit so gut.... Doch jetzt kommt das eigentliche Problem:
Gestern hat der gleiche bei mir 2 Außenspiegel ersteigert, Mittlerweile stehen wir bei einem Saldo von über 200€! Auch auf meine Zahlungsaufforderungen die ich dann gestern für die anderen Artikel gesendet habe kam bis jetzt noch keine Reaktion (keine Mail, kein PaypalEingang). Ich befürchte, auch hierfür wird keine Zahlung eingehen....
Ebay ist informiert aber das bringt mich erstmal nicht weiter.
Wenn ich das richtig sehe, hat er einen rechtsverbindlichen Vertrag geschlossen. Also muss er bezahlen, im Gegenzug kann ich aber auch nicht die Artikel anderweitig verkaufen, weil er ja eigentlich ein Anrecht auf die Artikel hat, oder?
Wie gehe ich das ganze am geschicktesten an? Erst die Rechtschutz informieren, oder erst einen Anwalt informieren? Anzeige?

Bin gerade etwas ratlos...

Danke für Hilfe,

Patrick

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#2

Hallo Patrick :punk:,

Ja - Du hast mit ihm einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen
Ja - Er hat gefälligst die Teile zu bezahlen ...und das A.S.A.P.

...aber in der Bucht tummeln sich so viel Gesäßkrampen

Von daher: Ich bin zwar kein Anwalt, aber ein gut gemeinter Rat:

- Setz' den Typen auf die Sperrliste
- Melde zwei Fälle von nicht bezahlten Artikeln (Er wird verwarnt und Du bekommst Deine Gebühren zurück
- Setz' die Teile nochmal rein
...und gut ist's.

Alles Andere bringt nur weiteren Stress, dicke Hälse und evtl. Kosten für nix. Du wirst solche Vollpfosten nicht auf den Weg der Tugend bringen. Der glaubt noch was für'n toller Typ er ist - Wetten :frage:

LG Thomas :bier:

[SIGPIC][/SIGPIC]
Selbstmord ist die konsequenteste Art der Selbstkritik Cool
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#3

Bin kein Anwalt aber mein Rat:

Frist setzen zur Zahlung, bei Nichteinhaltung vom Vertrag zurücktreten und bei ebay neu einstellen und diesen Käufer als Bieter bei deinen Angeboten ausschliessen. Alles Andere kostet zu viel Zeit und Nerven für diese geringfügigen Beträge.

Jürgen
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#4

Das mit der Sperrliste wusste ich nicht ! Habe ich gerade getan !
wahrscheinlich kratzt den nicht mal ne Verwarnung oder ne schlechte Bewertung...er hat erst 4 Bewertungen...Mitglied seit 26.11.11..........


Patrick

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#5

KaeptnNemo schrieb:Das mit der Sperrliste wusste ich nicht ! Habe ich gerade getan !
wahrscheinlich kratzt den nicht mal ne Verwarnung oder ne schlechte Bewertung...er hat erst 4 Bewertungen...Mitglied seit 26.11.11..........


Patrick

Hallo Patrick :punk:,

...das ist übrigens auch so eine tolle "Neuerung" von EBAY, dass Du als Verkäufer solchen Pfeifen nichteinmal eine negative Bewertung geben kannst - Der Käufer kann aber den Verkäufer negativ bewerten - Zu so einer Sch*** Confusedagnix:

LG Thomas :bier:

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#6

Hi Patrick

schreib doch mal den Nerd an per PN der kann dir sicher weiterhelfen.

LG BeaWink



Cabrio-Fahrer leben nicht laenger, sie sehen nur BESSER aus!


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R129 Mitten im Pott
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#7

:verdaechtig:[quote=brett_pit]Hallo Patrick :punk:,

...das ist übrigens auch so eine tolle "Neuerung" von EBAY, dass Du als Verkäufer solchen Pfeifen nichteinmal eine negative Bewertung geben kannst - Der Käufer kann aber den Verkäufer negativ bewerten - Zu so einer Sch*** Confusedagnix:

LG Thomas

Hallo Thomas,

ist nicht ganz richtig. Wenn ein Fall wegen eines nicht bezahlten Artikel eröffnet wurde und dieser dann nach 7 Tagen vom Verkäufer abgeschlossen werden kann, bekommt der Käufer eine Verwarnung und kann die Auktionen nicht mehr bewerten. So kenne ich es. Bin selber seit 10 Jahren Platinseller auf Ebay. Habe aber einmal meinen Ebay Berater angeschrieben um das zu klären. Wenn ich mehr weiß, schreib ich es mal.

LG
Joachim

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Der letzte Wagen ist immer ein Kombi....
ohne SL aber trotzdem Oben ohne mit CLK500 :drool:
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#8

Ich weiß nicht, ob Juergen ein Kollege ist, aber er hat die richtige Vorgehensweise schon dargelegt:
Frist setzen zur Zahlung, eine kurze Frist (ca. 1 Woche ) reicht. Bei Setzen der Frist schon darauf hinweisen, daß nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückgetreten wird. Nach Verstreichen der Frist ohne Zahlungseingang vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wenn die Teile preiswerter verkauft werden, wenn Ebaygebühren entstehen, dies als Schadenersatz geltend machen.
Sollte der Ersteigerer kein Geld haben, hilft das aber alles nichts, dann bleibst Du auf Deinem Schaden sitzen.
Schick mir per PN die Sache zu, ich verfasse das Schreiben an den Herren ohne die üblichen Gebühren, da es für mich gar keine Arbeit ist.Ob es hilft, wage ich zu bezweifeln.

Viele Grüße

Walter
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#9

Habe gestern ein Einwurfeinschreiben hingeschickt mit der gestezten Zahlungsfrist.
Heute kam dann zufällig eine Mail von ihm "sorry für das späte bezahlung, haben sie noch mehr ersatzteile, wollte alles auf einmal zahlen"..... ja genau !
Schick die Kohle und halt den Rand !
Ich berichte vom Fortgang und werde ggfs auf die angebotene Hilfe zurückkommen !


Danke und Gruß,

Patrick

230.475
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#10

Hi Patrick

es gibt dann noch die voll naiven , die meinen das tatsächlich so ..
und sind dann ganz verwundert über solche Post

die sehen Ebay wie in der Werbung als Einkaufshaus

liegt ja alles erstmal im Warenkorb ..
mal suchen was sich noch soo findet ...

mfg
Peter

Jagdludenfahrer
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