02.05.11, 22:50
Jo Klaus,
1994/95 ist so eine Graustufe....:idiot:
Als die Xenons noch in den Kinderschuhen steckten dachte noch niemand an eine LWR. Die hatte der Gesetzgeber aber durch die hohe Blendgefahr gefordert.
Ab dem Tag der Zulassung für Xenons vom KBA bis zum Tag der gesetzlichen Forderung nach einer ALR ist das richtig was Du schreibst.
Mein 500er ist aber leider vor diesem Zeitraum zugelassen worden und da waren keine Xenons verfügbar und für dieses KFZ nicht vorgesehen.
Bei einer Nachrüstung der Xenons in diesem Sinne muß nach aktueller Gesetzeslage auch eine ALR nachgerüstet werden (So zumindest laut 2 TÜV Ing.'s, 1 GTÜ Ing. und einem befreundetem Juristen - allerdings nicht sein Fachgebiet)
Aber was soll's, es geht ja
lg poldi
1994/95 ist so eine Graustufe....:idiot:
Als die Xenons noch in den Kinderschuhen steckten dachte noch niemand an eine LWR. Die hatte der Gesetzgeber aber durch die hohe Blendgefahr gefordert.
Ab dem Tag der Zulassung für Xenons vom KBA bis zum Tag der gesetzlichen Forderung nach einer ALR ist das richtig was Du schreibst.
Mein 500er ist aber leider vor diesem Zeitraum zugelassen worden und da waren keine Xenons verfügbar und für dieses KFZ nicht vorgesehen.
Bei einer Nachrüstung der Xenons in diesem Sinne muß nach aktueller Gesetzeslage auch eine ALR nachgerüstet werden (So zumindest laut 2 TÜV Ing.'s, 1 GTÜ Ing. und einem befreundetem Juristen - allerdings nicht sein Fachgebiet)
Aber was soll's, es geht ja

lg poldi


Glück gehabt, meine sind nachgerüstet und dann das Schreiben vom KBA. Die Tüvleute reiben sich immer die Augen: WIE KANN DATT.....