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Becker Europa 2000 und Mercedes Audio 10 cd von Alpine
#1

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe hier ein Problem.
Im März möchte ich ein Classic Gutachten bei der DEKRA machen lassen,für mein 1992 300SL-24.
Jetzt war ich heute da um ein paar fragen zu stellen,bezüglich Radio.
Verbaut war das Mercedes Audio 10 cd (Alpine nicht Becker)
plus der Telefonanlage Nokia 6090/91 wurde vermutlich anfang 2000 nachgerüstet.
In der Erstausrüstung das Becker Europa 2000.
Zum Glück habe ich beide Geräte noch,weil jetzt ist ein Kenwood mit MP3,Bluetooth usw verbaut.
Jetzt sagt der Gute DEKRA Mann wenn Radio dann eins was in den 90er Typisch war.
Nun meine frage an euch ist das wirklich so wichtig für das Gutachten ?
Und kann man wer auch immer an eines von den beiden Original Radios einen AUX Anschluss anbringen zwecks MP3 Player ??
So das war jetzt ein langer Text...
Ich bedanke mich im voraus für die Hilfe..

LG MM
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#2

Hallo Michael.
Wichtig ist, dass Du den "Auslieferungszustand" ja jederzeit wieder herstellen kannst; Du hast die Geräte ja noch und ich würde sie auch nicht weggeben.

Demnach würde ich die neuzeitlichen Geräte auch verbaut lassen (wenn Du damit zufrieden bist) und keinesfalls an den alten Originalteilen irgendwas technisch verändern. Andernfalls wäre das - streng genommen - ja auch eine Veränderung, die in den Augen Deines Gutachters nicht mehr zeitgenössisch ist.
Insgesamt glaube ich, dass der gute.Mann dem Thema Radio ein wenig zuviel Bedeutung beimisst.


Gruss
Chris :bier:

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#3

Das Classic-Data-Gutachten hat nichts mit der Begutachtung für eine H-Zulassung zu tun.
Bei Classicdata wird nur grob geschaut, welchen Wert und Zustand das Fahrzeug hat.
Einige Versicherungen verlangen Classicdata, wenn das Fahrzeug z.B. als Youngtimer versichert werden soll.
Es muss also festgestellt werden, ob das Auto einen erhaltungswürdigen Zustand aufweißt, und die Mindestbenotung ereicht...
Das Radio ist in dem Fall völlig Schnuppe... Kannst da auch eine Discokugel im Auto hängen haben. Smile

Anders bei der Begutachtung für H-Zulassung.
Da darf nur Das am und im Auto verbaut sein, was es zu der jeweiliges Zeit gab, für das Baumuster.
Das gilt sowohl für die Anbauteile, als auch für die sichtbare Technik im Innenraum.






Grüße...

http://r129-500sl.blogspot.de

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