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US-Modell; Umrüstung Scheinwerfer auf deutsche Bestimmungen
#1

Mein aus den USA re-importiertes Fahrzeug (Bj. 1997) ist mit den US-Scheinwerfern (Xenon) ausgerüstet. Die im Scheinwerfer integrierten vorderen Blinker blinken zu Seite orange, von vorne gesehen aber weiß. Der TÜV hat hat Letzteres beanstandet (Blendung). Ich wollte daher die weißen Blinker-Birnchen durch orange auswecheseln lassen. Laut Mercedes geht das nicht, da die Blinker- Birnen gleichzeitig die Birnen für das Abblendlicht sind ( das ist wohl die Spezialität der US-Modelle!) - und oranges Abblendlicht ist nicht zugelassen. Wer kennt das Problem-und wer kann Vorschläge zur Abhilfe machen?
Klaus-Peter Brandis:confused:
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#2

Hi Klaus Peter

ich habe deinen Beitrag mal ins Allgemeine verschoben denn deine Blinker haben nix in der Hausordnung zu suchen:kicher:

LG BeaWink



Cabrio-Fahrer leben nicht laenger, sie sehen nur BESSER aus!


[SIGPIC][/SIGPIC]

R129 Mitten im Pott
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#3

Ich gehen mal mangels Information davon aus, dass es sich nicht um Umzugsgut handelt...
Mercedes erzählt mal wieder Murks...
da gibts ne ganz einfache Lösung:
Standlichtkabel dahin anklemmen, wo es in Deutschland hingehört, nämlich in den Scheinwerfer.
Dann kannst du da auch orange Blinkerbirnen einsetzen mit einer neuen Fassung.
Die Streuscheiben der Scheinwerfer musst du durch deutsche mit E-Prüfzeichen ersetzen und eine Scheinwerferreinigungsanlage nachrüsten.
Asymetrisches Licht sollten deine Xenons schon liefern.
Dann ab zum TÜV und Plakette holen

Gruß,

Patrick
PS: Etwas Mühe bei der Suche mit der Suchfunktion hätte dir aber all die Infos auch geliefert! ;-)

230.475
129.063
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#4

Hi Klaus Peter,

bei deinem 1997 mußt du Reinigungsanlage nicht einbauen. Es gibt eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge bis 1999 wenn Xenon schon eingebaut war. Das andere mußt du erledigen.

Gruß
Henry
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#5

ILOBE schrieb:Hi Klaus Peter,

bei deinem 1997 mußt du Reinigungsanlage nicht einbauen. Es gibt eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge bis 1999 wenn Xenon schon eingebaut war. Das andere mußt du erledigen.

Gruß
Henry

Hallo Henry!

Ich hab neulich noch mit nem TÜV-Fritzen gesprochen, der sagte, die Ausnahmegenehmigung gäbe es nicht mehr, weil der R129 von Anfang an nie in der Kombi Xenon ohne SRA in D ausgeliefert wurde.

Meine letzte Info....


Gruß,

Patrick

230.475
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#6

Hi Patrick,

bei uns in Niedersachsen auf jeden Fall noch. Habe vom Tüv ein Formular bekommen wo alle Ausnahmegenemigungen vermerkt sind, genauso händelt es der Tüv Süd. In NRW hat ein Bekannter es auch so hinbekommen. Bei mir war das Problem, dss der Wagen 2001 zugelassen war, deswegen muß ich Reinigung Nachrüsten.

Gruß Henry
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#7

ILOBE schrieb:Hi Patrick,

bei uns in Niedersachsen auf jeden Fall noch. Habe vom Tüv ein Formular bekommen wo alle Ausnahmegenemigungen vermerkt sind, genauso händelt es der Tüv Süd. In NRW hat ein Bekannter es auch so hinbekommen. Bei mir war das Problem, dss der Wagen 2001 zugelassen war, deswegen muß ich Reinigung Nachrüsten.

Gruß Henry

Hi Henry,

das Formular bezieht sich das nur auf Dein Auto ?
Meiner ist im Kreis Steinfurt[/url] in[url=http://de.wikipedia.org/wiki/Nordrhein-Westfalen] NRW
durch den TÜV gebracht worden da hat der Prüfer gesagt das die Fahrzeuge ab 1.4.2000 die Scheinwerferreinigungsanlage haben müssen.

Gruß Markus
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#8

Hallo Markus,

alle Fahrzeuge die entweder eine Erst- Zulassung nach dem 03.2010 haben, oder danach umgerüstet wurden, müssen eine Reinigungsanlage haben. Fahrzeuge die vor dem 04.2010 im Ausland schon mal zugelassen waren und vom Werk aus Xenon hatten, können hier mit einer Ausnahmegenehmigung
gefahren werden.

Wenn du dir also ain Fahrzeug kaufst was Erzulassung als Beispiel 1998 hat und du rüstest Xenon selber nach kannst du Pech haben das der Tüv sagt, das du eine Reinigungsanlage brauchst, das händelt aber jeder Tüv für sich selber.
Wenn es vom Werk aus schon war, dann greift beim Tüv die Verhälnismäßigkeit
und das Argument, das es Fahrzeuge da schon gegeben hat die Xenon ohne Reinigungsanlage gegeben hat.

Gruß
Henry
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#9

Finde ich alles so kompliziert :-(

Also ich hab einen 96er der mit Xenon inkl. Reinigung ausgeliefert wurde. Der doofe Importeuer hat die durch normale ersetzt und dabei die Reinigungsanlage weggelassen. Wenn ich also jetzt EU Xenons einbaue miuss ich also die passenden EU Xenon Wischerärmchen, Pumpen und Motörchen nachrüsten, richtig?
Oder kann ich jetzt mit den neuen ohne Wischer mal zum TÜV?

Was kann das denn kosten, beim Freundlichen bestimmt mal wieder 4-stellig oder?

Gruß
Michael
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#10

ILOBE schrieb:Hallo Markus,

alle Fahrzeuge die entweder eine Erst- Zulassung nach dem 03.2010 haben, oder danach umgerüstet wurden, müssen eine Reinigungsanlage haben. Fahrzeuge die vor dem 04.2010 im Ausland schon mal zugelassen waren und vom Werk aus Xenon hatten, können hier mit einer Ausnahmegenehmigung
gefahren werden.

Wenn du dir also ain Fahrzeug kaufst was Erzulassung als Beispiel 1998 hat und du rüstest Xenon selber nach kannst du Pech haben das der Tüv sagt, das du eine Reinigungsanlage brauchst, das händelt aber jeder Tüv für sich selber.
Wenn es vom Werk aus schon war, dann greift beim Tüv die Verhälnismäßigkeit
und das Argument, das es Fahrzeuge da schon gegeben hat die Xenon ohne Reinigungsanlage gegeben hat.

Gruß
Henry

Hallo Henry,

hast eigentlich noch die Liste mit den Ausnahmegenemigungen ?

Gruß Markus
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