13.07.11, 05:47
Hallo Oliver,
aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich dir nur den Tipp geben, das Auto zunächst in einem anderen Bundesland zuzulassen. Mein Japaner wurde in Hessen trotz vorliegender Tüv-Abnahme nach §21 nicht zugelassen.
Erst eine Tageszulassung in Baden-Württemberg (ging innerhalb kürzester Zeit völlig problemlos!) und anschließende Ummeldung in Hessen führte zum Erfolg. Wenn ich heute daran denke, bekomme ich immer noch Mordgelüste gegen die Angestellten der Zulassungsstelle :knueppel::knueppel:
Viele Grüße
Armin
aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich dir nur den Tipp geben, das Auto zunächst in einem anderen Bundesland zuzulassen. Mein Japaner wurde in Hessen trotz vorliegender Tüv-Abnahme nach §21 nicht zugelassen.
Erst eine Tageszulassung in Baden-Württemberg (ging innerhalb kürzester Zeit völlig problemlos!) und anschließende Ummeldung in Hessen führte zum Erfolg. Wenn ich heute daran denke, bekomme ich immer noch Mordgelüste gegen die Angestellten der Zulassungsstelle :knueppel::knueppel:
Viele Grüße
Armin

