31.03.11, 19:45
Hallo Steffen,
natürlich ist dies gesetzlich geregelt, aber die Einschätzung "relativ hohes Risiko" bleibt meine Meinung.
Veränderungen an bauartgeprüften Teilen können immer zu unangenehmen Konsequenzen führen, daher ist absolut davon abzuraten.
Aber um das Thema mit ab(ver)dunkelten Schlussleuchten und damit die Sichtbarkeit/Signalgebung in eine weitere Richtung zu führen: Es ist mir absolut schleierhaft, warum der Gesetzgeber eine 3. Bremsleuchte bzw. Zusatzbremsleuchte gesetzlich vorschreibt, damit bei Kolonnenverkehr weiter vorausfahrende, bremsende Fahrzeuge früher erkannt werden und gleichzeitig die überflüssigen abgedunkelten Folien erlaubt bleiben. Design oder (Un-)Design??
Schönen Abend!
MfG
sl4ever
natürlich ist dies gesetzlich geregelt, aber die Einschätzung "relativ hohes Risiko" bleibt meine Meinung.
Veränderungen an bauartgeprüften Teilen können immer zu unangenehmen Konsequenzen führen, daher ist absolut davon abzuraten.
Aber um das Thema mit ab(ver)dunkelten Schlussleuchten und damit die Sichtbarkeit/Signalgebung in eine weitere Richtung zu führen: Es ist mir absolut schleierhaft, warum der Gesetzgeber eine 3. Bremsleuchte bzw. Zusatzbremsleuchte gesetzlich vorschreibt, damit bei Kolonnenverkehr weiter vorausfahrende, bremsende Fahrzeuge früher erkannt werden und gleichzeitig die überflüssigen abgedunkelten Folien erlaubt bleiben. Design oder (Un-)Design??
Schönen Abend!
MfG
sl4ever

