31.10.10, 15:22
kopiert,da zu faul zu schreiben...
Grundsätzlich haben Automobilhersteller in der Vergangenheit den Wechsel von Airbag-Einheiten nach bestimmten Zeiträumen empfohlen, um die Funktionsfähigkeit zu sichern, im Allgemeinen nach etwa zehn Jahren. Inzwischen ist jedoch herstellerseitig eine Ausweitung dieser Intervalle zu beobachten. Eine gesetzliche Pflicht, abgelaufene Airbags zu ersetzen, besteht nicht.
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der hersteller hat den wechselintervall aus kostengründen abgeschafft. er wird im alter nicht die 100%ige funktion garantieren.
mercedes hat ab 92 den wechselintervall eingestellt.
Grundsätzlich haben Automobilhersteller in der Vergangenheit den Wechsel von Airbag-Einheiten nach bestimmten Zeiträumen empfohlen, um die Funktionsfähigkeit zu sichern, im Allgemeinen nach etwa zehn Jahren. Inzwischen ist jedoch herstellerseitig eine Ausweitung dieser Intervalle zu beobachten. Eine gesetzliche Pflicht, abgelaufene Airbags zu ersetzen, besteht nicht.
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der hersteller hat den wechselintervall aus kostengründen abgeschafft. er wird im alter nicht die 100%ige funktion garantieren.
mercedes hat ab 92 den wechselintervall eingestellt.

