06.09.10, 08:21
Hallo ihr Lieben,
übersehe ich jetzt was? Ich verstehe nicht ganz wo das Problem liegen soll.
@Thomas: Du Charmeur, die von Dir begehrten Räder tauchen in der Freigabe doch gar nicht auf, insofern ist auch klar, dass es hier einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere bedarf.
Und für mich wird durch die Freigabe auch eigentlich nicht der Eindruck erzeugt, dass dem nicht so sein sollte.
Für die in der Freigabe genannten Rad-/Reifenkombinationen - und nur für genau diese - gilt allerdings das dort gesagte, nämlich: "Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. des Fahrzeugscheins ist nicht erforderlich."
Einen Vorteil könnte ein Eintrag in die Papiere allerdings trotz der allgemeinen Freigabe haben: Nur mit Freigabe könnte es passieren, dass in jedem Einzelfall irgendein Hüter die Montagevorschriften überprüfen möchte ... und wer jagt sich schon gerne einen Niet durch den Kotflügel :hihi:
So, und jetzt wieder :bier:
Beste Grüße
Winfried
übersehe ich jetzt was? Ich verstehe nicht ganz wo das Problem liegen soll.
@Thomas: Du Charmeur, die von Dir begehrten Räder tauchen in der Freigabe doch gar nicht auf, insofern ist auch klar, dass es hier einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere bedarf.
Und für mich wird durch die Freigabe auch eigentlich nicht der Eindruck erzeugt, dass dem nicht so sein sollte.
Für die in der Freigabe genannten Rad-/Reifenkombinationen - und nur für genau diese - gilt allerdings das dort gesagte, nämlich: "Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. des Fahrzeugscheins ist nicht erforderlich."
Einen Vorteil könnte ein Eintrag in die Papiere allerdings trotz der allgemeinen Freigabe haben: Nur mit Freigabe könnte es passieren, dass in jedem Einzelfall irgendein Hüter die Montagevorschriften überprüfen möchte ... und wer jagt sich schon gerne einen Niet durch den Kotflügel :hihi:
So, und jetzt wieder :bier:
Beste Grüße
Winfried
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