11.07.10, 10:59
Eine Versicherung ist dazu da, einen Schadenseintritt zu decken,
Eine Versicherung ist ein Vertrag. Ein Vertrag ist die (schriftliche) Erklärung zweier oder mehrerer Parteien zu einem bestimmten Verhalten.
Meine Versicherung hat sich schriftlich bereiterklärt, bei Eintritt eines Schadens eine Leistung zu bieten. Dazu erkläre ich mich bereit, einen jährlichen Beitrag zu zahlen.
Wollte ich nie eine Leistung in Anspruch nehmen müssen, bräuchte ich keine Versicherung.
Ich schließe keine Versicherung ab, weil ich sie als Sparschwein benutzen will, sondern weil ich im Schadensfall eine Leistung erwarte.
Die Häufigkeit eines Schadensfalls ist mit seinen Folgen ebenfalls unter beiderseitigem Einverständnis schriftlich bekundet.
Übrigens ist die Versicherung nicht wie von dir beschrieben der Schutz vor finanziellen Katastrophen sondern der Schutz vor finanziellem Verlust, wie z.B. eine Krankenhaustagegeldversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung. Wir sind uns einig, dass wir in diesem Fall keinesfalls von finanziellen Katastrophen reden.
Solange ich mich vertragsgemäß verhalte, erwarte ich eine vertragsgemäße Erfüllung.
Da gibt es keine zwei Meinungen.
Weiterhin ist schon mehrfach richterlich bestätigt, dass es sich bei dem Bruch der Heckscheibe um Acryl-GLAS handelt und damit formal "Glasbruch" ist.
Und wenn weiterhin jemand versucht mein Verhalten als "betrügerisch" oder "unvertgragsgemäß" zu verurteilen und mich des Versicherungsbetrugs zu beschuldigen, bin ich gern bereit, meine Rechtschutzversicherung völlig zu recht zu belasten um eine notwendige Unterlassungsklage zu finanzieren !
Patrick
Eine Versicherung ist ein Vertrag. Ein Vertrag ist die (schriftliche) Erklärung zweier oder mehrerer Parteien zu einem bestimmten Verhalten.
Meine Versicherung hat sich schriftlich bereiterklärt, bei Eintritt eines Schadens eine Leistung zu bieten. Dazu erkläre ich mich bereit, einen jährlichen Beitrag zu zahlen.
Wollte ich nie eine Leistung in Anspruch nehmen müssen, bräuchte ich keine Versicherung.
Ich schließe keine Versicherung ab, weil ich sie als Sparschwein benutzen will, sondern weil ich im Schadensfall eine Leistung erwarte.
Die Häufigkeit eines Schadensfalls ist mit seinen Folgen ebenfalls unter beiderseitigem Einverständnis schriftlich bekundet.
Übrigens ist die Versicherung nicht wie von dir beschrieben der Schutz vor finanziellen Katastrophen sondern der Schutz vor finanziellem Verlust, wie z.B. eine Krankenhaustagegeldversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung. Wir sind uns einig, dass wir in diesem Fall keinesfalls von finanziellen Katastrophen reden.
Solange ich mich vertragsgemäß verhalte, erwarte ich eine vertragsgemäße Erfüllung.
Da gibt es keine zwei Meinungen.
Weiterhin ist schon mehrfach richterlich bestätigt, dass es sich bei dem Bruch der Heckscheibe um Acryl-GLAS handelt und damit formal "Glasbruch" ist.
Und wenn weiterhin jemand versucht mein Verhalten als "betrügerisch" oder "unvertgragsgemäß" zu verurteilen und mich des Versicherungsbetrugs zu beschuldigen, bin ich gern bereit, meine Rechtschutzversicherung völlig zu recht zu belasten um eine notwendige Unterlassungsklage zu finanzieren !
Patrick
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