08.06.10, 14:16
@Sven:
Nicht so sein sollte kann man nicht sagen. Wenn ich die BA richtig interpretiere, diente das dazu, bei Werkstattaufenthalt, Abgabe beim Hotelparkservice usw. zwar den ''Werkstattschlüssel'' mit abzugeben, mit dem konnte aber der Kofferraum nicht geschlossen werden. Ergo konnte man dann auch die Sperre für die Fächer nicht aufheben und Unbefugte hatten keinen Zugriff auf den Inhalt.
Nicht so sein sollte kann man nicht sagen. Wenn ich die BA richtig interpretiere, diente das dazu, bei Werkstattaufenthalt, Abgabe beim Hotelparkservice usw. zwar den ''Werkstattschlüssel'' mit abzugeben, mit dem konnte aber der Kofferraum nicht geschlossen werden. Ergo konnte man dann auch die Sperre für die Fächer nicht aufheben und Unbefugte hatten keinen Zugriff auf den Inhalt.
VG
Andreas
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"Erst wenn der letzte Lorinser verschrottet, der letzte Brabus verschifft und der letzte AMG geschlachtet ist, wird man feststellen, dass man SL-Tuning Fahrzeuge nicht zurückbringen kann... :o

