02.05.10, 13:22
Driver schrieb:Stephan
Ich kommentier das doch nochmal :
Eine Gasanlage bekommst du genehmigt( für H ) , wenn Sie 10 Jahre nach der Bauzeit des Fahrzeugs spätestens verbaut wurde.
Hast du ein Fahrzeug BJ 1994 war der späteste Zeitpunkt 2004
das heisst Fahrzeuge der allerletzten Generation lassen sich noch
H - konform umrüsten (BJ 2000 und später )
alles andere ist nicht gesetzeskonform.
mfg
Peter
Hi Peter,
wir müssen uns darüber nicht den Kopf zerbrechen, ein R129 Bj 94 kann nach der jetzigen Regel frühestens 2024 ein H-Kennzeichen bekommen und das ist noch soooo lange hin, dass man bis dahin die Regeln mehrfach ändern wird zumal Gasanlagen mittlerweile sehr verbreitet sind oder aber die Oldtimerzulassung wie wir sie jetzt kennen gibt es bis dahin auch evtl. nicht mehr. Viele von uns werden dann auch aus welchen Gründen auch immer das Fahrzeug nicht mehr besitzen.
Mein Auto gehört mit Bj 90 zu den älteren Modellen hier und über eine H-Zulassung mache ich mir derzeit keinerlei Gedanken.
Gruss
Stephan

