02.05.10, 13:13
Stephan72 schrieb:Hi Christian,
.....
Zu Gaseinbau und H Zulassung ist es schon richtig, dass es problematisch wird wenn man eine moderne Gasanlage verbaut von einer Bauart die es in der Bauzeit des Fahrzeuges nicht gab. Das trifft allerdings nicht auf unsere R129 zu denn vollsequentielle Gasanlagen gab es zur Bauzeit des R129 und 10 Jahre danach also ist es zeitgenössisch wenn unsere SL mal Oldtimer sind wobei zu bedenken ist, dass das noch sehr lange hin ist und noch nicht klar ist ob es dann noch diese H-Kennzeichen und auch den niedrigen Steuersatz für Gas geben wird....
Gruss
Stephan
Stephan
Ich kommentier das doch nochmal :
Eine Gasanlage bekommst du genehmigt( für H ) , wenn Sie 10 Jahre nach der Bauzeit des Fahrzeugs spätestens verbaut wurde.
Hast du ein Fahrzeug BJ 1994 war der späteste Zeitpunkt 2004
das heisst Fahrzeuge der allerletzten Generation lassen sich noch
H - konform umrüsten (BJ 2000 und später )
alles andere ist nicht gesetzeskonform.
mfg
Peter

