27.01.20, 11:08
Hab die gleiche Geschichte hinter mir und es ist so, dass erst ab Juli 2000 das Gesetz besteht, dass eine SRA Pflicht ist.
Das hier habe ich dazu gefunden:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern mit Gasentladungslampen (Xenonscheinwerfer) benötigen gemäß §50 (10) STVZO und ECE-R48 u. a. eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage.
Aufgrund der Blendgefahr durch Xenonscheinwerfer kann auch bei lmportfahrzeugen mit Xenonlicht auf eine automatische Leuchtweitenregelung und eine Scheinwerferreinigungsnlage nicht verzichtet werden. Der aaS darf daher im Gegensatz zu §50 (8)S STVZO die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von §50 (10) STVZO nicht befürworten.
Ergänzende Hinweise:
Bezüglich der Ausrüstungspflicht mit einer automatischen Leuchtweitenregelung und
einer Scheinwerferreinigungsanlage gelten dieselben Übergangsvorschriften wie für
deutsche Fahrzeuge. Eine automatische Leuchtweitenregelung und eine
Scheinwerferreinigungsanlage sind erforderlich bei Fahrzeugen, die:
- nach dem 01. April 2000 mit Xenonscheinwerfern nachgerüstet wurden oder werden
- ab dem 01. Juli 2000 erstmals in den Verkehr gekommen sind oder kommen
Das hier habe ich dazu gefunden:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern mit Gasentladungslampen (Xenonscheinwerfer) benötigen gemäß §50 (10) STVZO und ECE-R48 u. a. eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage.
Aufgrund der Blendgefahr durch Xenonscheinwerfer kann auch bei lmportfahrzeugen mit Xenonlicht auf eine automatische Leuchtweitenregelung und eine Scheinwerferreinigungsnlage nicht verzichtet werden. Der aaS darf daher im Gegensatz zu §50 (8)S STVZO die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von §50 (10) STVZO nicht befürworten.
Ergänzende Hinweise:
Bezüglich der Ausrüstungspflicht mit einer automatischen Leuchtweitenregelung und
einer Scheinwerferreinigungsanlage gelten dieselben Übergangsvorschriften wie für
deutsche Fahrzeuge. Eine automatische Leuchtweitenregelung und eine
Scheinwerferreinigungsanlage sind erforderlich bei Fahrzeugen, die:
- nach dem 01. April 2000 mit Xenonscheinwerfern nachgerüstet wurden oder werden
- ab dem 01. Juli 2000 erstmals in den Verkehr gekommen sind oder kommen

