12.06.15, 07:58
Hallo Gerry,
die ABE alleine könnte ggf. nicht ausreichen.
Ich habe mal gehört, dass für diese Eintragung und vor allem die Schadstoff herunterstufung die Du ja anschließend beim Straßenverkehrsamt/Finanzamt beantragst.
Nicht nur die Kopie dieses Antrages ausreicht, sondern der Antrag im Originalblatt borliegen muss.
Hiermit soll vermieden werden, dass EIN Kaltlaufregler zu einer Vergünstigung von 3 oder mehr Autos führt.
Ob dieses Vorgehen nun rechtmäßig ist, lasse ich unkonzentriert, hier in BM wurde es jedenfalls so gehandhabt.
Gruß
Mathias
die ABE alleine könnte ggf. nicht ausreichen.
Ich habe mal gehört, dass für diese Eintragung und vor allem die Schadstoff herunterstufung die Du ja anschließend beim Straßenverkehrsamt/Finanzamt beantragst.
Nicht nur die Kopie dieses Antrages ausreicht, sondern der Antrag im Originalblatt borliegen muss.
Hiermit soll vermieden werden, dass EIN Kaltlaufregler zu einer Vergünstigung von 3 oder mehr Autos führt.
Ob dieses Vorgehen nun rechtmäßig ist, lasse ich unkonzentriert, hier in BM wurde es jedenfalls so gehandhabt.
Gruß
Mathias

