21.01.14, 12:41
Hallo Eddi,
vielen Dank für deine Antwort.
Ja das mit dem Rückgaberecht gilt es zu klären - in der Beschreibung steht im Kundenauftrag. Am Telefon wurde mir gesagt, dass das Fahrzeug Inzahlung genommen wurde und vom Händler verkauft wird.
Gewisse Reparaturrücklagen wären eingeplant. Zumal wir viel selbst machen können (Vater ist KFZler und hatte jahrelang einen w124 300-24v).
Der R129 ist natürlich schwer zu vergleichen gerade aufgrund höherer Teilekosten.
Mal sehen - denke den werde ich mir am Wochenende mal ansehen.
Liebe Grüße
vielen Dank für deine Antwort.
Ja das mit dem Rückgaberecht gilt es zu klären - in der Beschreibung steht im Kundenauftrag. Am Telefon wurde mir gesagt, dass das Fahrzeug Inzahlung genommen wurde und vom Händler verkauft wird.
Gewisse Reparaturrücklagen wären eingeplant. Zumal wir viel selbst machen können (Vater ist KFZler und hatte jahrelang einen w124 300-24v).
Der R129 ist natürlich schwer zu vergleichen gerade aufgrund höherer Teilekosten.
Mal sehen - denke den werde ich mir am Wochenende mal ansehen.
Liebe Grüße

