18.10.07, 11:57
wrb40 schrieb:EV12 schrieb:Bloss wegen der Eintragung kenne ich es so, das auch Felgen die ab Werk im Fahrzeugbrief stehen abgenommen werden müssten, da diese nur erlaubt sind, wenn sie auch ab Werk verbaut waren...Hallo Peter,
das kenn ich anders. Die Radkombinationen welche im Brief eingetragen sind dürfen gefahren werden.
Anders natürlich bei Rädern die nicht in den Papieren eingetragen sind.
Gruß Willy
Wenn sie im unteren Feld der alten Zulassung eingetragen sind, haben sie immer den Zusatz: "wenn Werksseitig montiert"

Die Frage ist ja nur: wer will wissen was ab Werk war und was nicht!

