02.05.13, 14:30
hi torsten!
eine etwas komische frage: der unfallgegner war mit einem auto unterwegs, das nicht auf dich zugelassen war!?
denn:
wir hatten letztes jahr leider den fall, das meine ex-verlobte mit ihrem auto (auf mich zugelassen) in mein auto (auch auf mich zugelassen) reinfuhr (gesamt ca. > 7.ooo.-) .
hallo - das war eine grössere kiste, denn du kannst dir selbst keinen haftpflichtschaden zufügen. das mussten dann 2 unabhängige gutachter, 2 verschiedene werkstätten und eine kulante versicherung sein, dass das übernommen wurde. beide autos sind beitragsmässig aufgestockt worden - selbst das im hof stehende....
auch wenn die schuldfrage eindeutig ist - am besten mit schriftlichem schuldanerkenntnis - dann rate ich dir dennoch, den weg über gutachter und / oder adac und/oder guten anwalt zu gehen. der schaden ist aus meiner sicht nicht mehr als bagatellschaden abzutun.
denn bei unseren autos wird ganz schnell mal nur der wert eines 15-20 jahre alten gebrauchtwagens - je nach erstzulassnug - von der zahlungspflichtigen versicherung unterstellt und der ist bestimmt um etliches geringer als du erwartest!
aus diesem grunde empfiehlt sich auch ein youngtimergutachten oder ähnliches.
viel erfolg und don´t worry - ist nur ein auto und das kann man richten oder verkaufen und sich ersatz beschaffen.
hauptsache: niemand wurde verletzt.
eine etwas komische frage: der unfallgegner war mit einem auto unterwegs, das nicht auf dich zugelassen war!?
denn:
wir hatten letztes jahr leider den fall, das meine ex-verlobte mit ihrem auto (auf mich zugelassen) in mein auto (auch auf mich zugelassen) reinfuhr (gesamt ca. > 7.ooo.-) .
hallo - das war eine grössere kiste, denn du kannst dir selbst keinen haftpflichtschaden zufügen. das mussten dann 2 unabhängige gutachter, 2 verschiedene werkstätten und eine kulante versicherung sein, dass das übernommen wurde. beide autos sind beitragsmässig aufgestockt worden - selbst das im hof stehende....
auch wenn die schuldfrage eindeutig ist - am besten mit schriftlichem schuldanerkenntnis - dann rate ich dir dennoch, den weg über gutachter und / oder adac und/oder guten anwalt zu gehen. der schaden ist aus meiner sicht nicht mehr als bagatellschaden abzutun.
denn bei unseren autos wird ganz schnell mal nur der wert eines 15-20 jahre alten gebrauchtwagens - je nach erstzulassnug - von der zahlungspflichtigen versicherung unterstellt und der ist bestimmt um etliches geringer als du erwartest!
aus diesem grunde empfiehlt sich auch ein youngtimergutachten oder ähnliches.
viel erfolg und don´t worry - ist nur ein auto und das kann man richten oder verkaufen und sich ersatz beschaffen.
hauptsache: niemand wurde verletzt.
:bier:
Ein herzlicher Sternengruss aus Franken!
Heiner

