28.12.12, 19:58
Hallo, die Frage nach der Gewährleistung stellt sich nicht. Der Inhaber haftet auch nach Auflösung seines Betriebes mit seinem Privatvermögen.
Allerdings glaube ich nicht, dass er auch nur einen einzigen Fall haben wird.
Die Qualität der gelieferten Produkte war so hochwertig, das da die nächsten Jahre bestimmt keine Klagen kommen.
Schade, dass der Laden zumacht.
Allerdings glaube ich nicht, dass er auch nur einen einzigen Fall haben wird.
Die Qualität der gelieferten Produkte war so hochwertig, das da die nächsten Jahre bestimmt keine Klagen kommen.
Schade, dass der Laden zumacht.
Grüße
Das Schienbein ist das Körperteil, mit dem man auch im Dunkeln Möbel findet!

