12.04.12, 09:59
Juergen schrieb:Das glaube ich niemals. Solange die Teile zeitgenössisch sind d.h. aus der Zeit der Bauzeit des R129 oder leicht demontierbar sind, wie Räder, Felgen etc. und Lenkräder so hat das keinen Einfluss auf das H-Kennzeichen.
Auch während der Bauzeit des R129 gab es Holz-/Lederkombinationen am R129, deswegen und wegen der leichten Demontierbarkeit völlig unkritisch.
Gruss
Jürgen
Ich habe hier irgendwo mal ein pdf/link dazu hinterlegt. Dein Aussage ist mit Vorsicht zu genießen, da es ja u.a. noch die 10/20-Jahresregel gibt. Aber das führt hier in der Tat zu weit.
An-/ab- und umschrauben geht natürlich immer (in Zukunft jährlicher TÜV?)!
Gruß
Garagensteher

