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Wurzelholz-Lederlenkrad => Eintrag Pflicht?
#2

rgom4 schrieb:Hallo Gemeinde,

habe mir vor ein paar Tagen ein neues Wurzelholz-Lederlenkrad in DTM-Optik von A-W-Kfz-Teile in der Bucht erstanden; Preis war o.k.
Jetzt bin ich nur ein wenig skeptisch geworden, als im gelieferten Paket nur das Lenkrad und keine ABE bzw. sonstige Beschreibungen etc. geliefert wurden.
Frage an die Spezialisten hier im Forum: Kann ich das Teil in der Werkstatt austauschen lassen ( Original-Airbag kann verwendet werden ) und fahren ohne Eintrag im Schein, oder ist ein Eintrag notwendig?
Wie ist die Sachlage?
Vielen Dank vorab für Eure fachmännischen Beiträge! :danke:
Gruß
Rainer

Hallo Rainer :punk:,

die Firma bietet ja mehrere Versionen an. Ist bei der "DTM"-Version (DTM in Zusammenhang mit dem R129 finde ich schon wieder g****) das Lenkrad unten "begradigt" ?

Ganz genau genommen stellt schon die Umarbeitung einer Lederlenkrades in ein Holz-Leder-Lenkrad eine technische Änderung da und muss eingetragen werden. Ist das Lenkrad dann noch "begradigt" erst recht.
Eine ABE / ein Gutachten liefert diese Firma aber nicht - Auch nicht auf Anfrage - ...und damit wird die ganze Geschichte schon wieder spannend.

Anders sieht das aus, wenn Du ein originales MB-Lenkrad verbaust (Derzeit nicht mehr lieferbar - Der letzte Preis lag bei 1289,00 Euro plus Märchensteuer). Diese Lenkräder haben, da werkseitig als Mehrausstattung lieferbar, bereits eine Typprüfung und sind eintragungsfrei.

LG Thomas :bier:

[SIGPIC][/SIGPIC]
Selbstmord ist die konsequenteste Art der Selbstkritik Cool
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Nachrichten in diesem Thema
Wurzelholz-Lederlenkrad => Eintrag Pflicht? - von rgom4 - 12.02.12, 21:23
Wurzelholz-Lederlenkrad => Eintrag Pflicht? - von brett_pit - 13.02.12, 11:38
Wurzelholz-Lederlenkrad => Eintrag Pflicht? - von rgom4 - 13.02.12, 13:23

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