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Dann schlaue ich Euch oder zukünftige User mal auf, wenn Ihr das schon nicht macht...
Sehr enttäuschend muss ich sagen...
Fahrzeuge mit werksseitig verbautem Xenon (612) oder nachträglich verbautem Xenon brauchen erst ab dem 01.07.2000 eine Leuchtweitenregulierung (soweit die Nachrüstung da bereits verbaut war)
Gehört hier zwar nicht hier hin, aber bei US-Importen gilt die "Etwa-Wirkung" - einfach mal bei Google eingeben, dann findet man eine sehr schöne Übersicht vom TÜV-Süd z.B..
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(23.07.25, 18:51)MTX371 schrieb: Fahrzeuge mit werksseitig verbautem Xenon (612) oder nachträglich verbautem Xenon brauchen erst ab dem 01.07.2000 eine Leuchtweitenregulierung (soweit die Nachrüstung da bereits verbaut war)
Gehört hier zwar nicht hier hin, aber bei US-Importen gilt die "Etwa-Wirkung" - einfach mal bei Google eingeben, dann findet man eine sehr schöne Übersicht vom TÜV-Süd z.B..
Zitat:Dann bitte auch vollständig:
Auf jeden Fall ist auch eine Scheinwerferreinigungsanlage für Fahrzeuge ab EZ. 01.04.2000 Pflicht.
Das Problem hatte ein Kollege im Nachbarforum. 129er vor Jahren vom Vorbesitzer aus den USA importiert und für die fehlende SRA eine eingetragene Ausnahmegenehmigung. Hat jahrelang niemanden, z.b. bei der HU, gestört.Nachdem das Fahrzeug nun in einem anderen Zulassungsbezirk umgemeldet werden sollte, wurde die Ausnahmegenehmigung nicht mehr anerkannt und eine Zulassung verwehrt. Erst nachdem eine provisorische SRA nachgewiesen konnte, erhielt er die Zulassung!
Es ist nicht mehr so, daß solche Ausnahmegenehmigungen Bestandsschutz haben, wovon auch ich zunächst ausging. Hatte bei meinem hiesigen SVA die Gelegenheit, dieses Beispiel mit dem Abteilungsleiter zu besprechen. Dieser bestätigte mir, daß bei Ummeldung bzw. zum Beispiel bei Importen alle Ausnahmegenehmigungen und Unterschiede z.B bei gleichen Fahrzeugen aus -D- und Importe, darunter Leuchtweitenregulierung, SRA, Xenon, also im Grundegenommen sicherheitsrelevante Teile, einzeln neu geprüft werden.
Daher Vorsicht bei so allgemeinen Parolen aus dem Netz oder auch ältere Beiträe von Organisationen (Dein TÜV-Beitrag ist schon uralt). Zuerst immer bei derzuständigen Zulassungsstelle nachfragen, was brauche ich für diesen Zulassungsbezirk. Der TÜV kann dann mögliche Umrüstungen begutachten oder auch Empfehlungen abgeben, daß z.B. eine bestimmte Umrüstung an dem bestimmten Fahrzeug technisch nicht möglich oder nur mit erheblichen Umbaumaßnahmen verbunden ist. Dazu gehört auch die "in etwa"- Bestimmung
Mag sein, daß sich die strengeren Bestimmungen (noch) nicht im gesamten Bundesgebiet herumgesprochen haben, aber so manche Schlinge wird immer enger.
So einfach, wie es noch vor 20 oder 30 Jahren war, ist es leider, oder vielleicht auch zu Glück, nicht mehr.