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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.02.14, 22:26 von
EselR129.)
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Jo Hanspeter,
da täte ich mal dem lieben Versicherungsonkel eine Kippe auf der Nase ausdrücken und dann fragen ob er sich die Nase nur "versengt" oder "verbrannt" hat :hihi::idiot:
lg poldi
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Hallo Poldi,
die Definition für einen Brand ist wie folgt:
- Als Brand gilt ein mit einer Lichterscheinung verbundener Verbrennungsvorgang (Feuer), der ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn – unkontrolliert – verlassen hat und der sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Laut dieser Definition handelt es sich eben nicht um einen Brand, sondern um einen Glimmschaden. Dieser ist in aller Regel nicht in der TK abgedeckt. Ich weiß, dass dieses kleinlich klingt, jedoch müssen sich die Sachbearbeiter an diesen Vorgaben halten. Wobei Kulanzleistungen hier oft eine Rolle spielen.
Ich hoffe ich konnte hier eine kleine Hilfestellung geben und den Sachverhalt etwas klarer darstellen.
Bis denne
Dieter