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Kleine Kennzeichenmulde, grosses Kennzeichen befestigen?
#61

Servus Jürgen,

herzlichen Glückwunsch zum kleinen Kennzeichen.

Bei Anmeldung meines Bimmers, wollte ich auch eins haben: nada! Habe sogar mit irgendwelchen Hanseln des Bayerischen Staatsminesteriums des Innern, für Bau und Verkehr emails ausgetauscht, aber ohne Chance. Leider hatte ich nicht das Glück von 'Vitamin B'.

An Alle, die es nicht glauben (wollen): hier in Bayern ist alles ein wenig anders und das ZLS hatte mir nachfolgendes mitgeteilt: "wir haben eine Anweisung vom Ministerium, dass wir keine Leichtkraftradkennzeichen zuteilen dürfen).

Letztendlich habe ich es hingenommen und es wie folgt gelöst (Bild anbei): Ami-Kennzeichenunterlage aus Alu günstig gekauft und das Schild dann leicht gebogen, so dass es noch komplett beleuchtet ist - Vorteil daran ist, dass das Schild nicht an die Heckstossstange gedrückt werden kann.

Grüße ins www
Ingo


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#62

Hi, so habe ich das Problem gelöst.
Passt für das kleinste Kennzeichen mit 2 Buchstaben, eine Zahl.
Aus Edelstahl gelasert inkl. der 4 angelaserten Laschen mit Bohrung für die Original-Anschraubposition am Wagen.
Das Kennzeichen selbt wird vorher mit z.B. 2 Schrauben und Muttern am VA-Trägerblech selber festgeschraubt. Unterm VA-Blech sind noch 4 kurze VA- Distanzhülsen um etwas Platz zu schaffen, damit das Kennzeichen bzw. die VA-Trägerplatte nicht an den Schrägen der Kennzeichenmulde scheuert.

Gruß René


Stonedman schrieb:Servus Jürgen,

herzlichen Glückwunsch zum kleinen Kennzeichen.

Bei Anmeldung meines Bimmers, wollte ich auch eins haben: nada! Habe sogar mit irgendwelchen Hanseln des Bayerischen Staatsminesteriums des Innern, für Bau und Verkehr emails ausgetauscht, aber ohne Chance. Leider hatte ich nicht das Glück von 'Vitamin B'.

An Alle, die es nicht glauben (wollen): hier in Bayern ist alles ein wenig anders und das ZLS hatte mir nachfolgendes mitgeteilt: "wir haben eine Anweisung vom Ministerium, dass wir keine Leichtkraftradkennzeichen zuteilen dürfen).

Letztendlich habe ich es hingenommen und es wie folgt gelöst (Bild anbei): Ami-Kennzeichenunterlage aus Alu günstig gekauft und das Schild dann leicht gebogen, so dass es noch komplett beleuchtet ist - Vorteil daran ist, dass das Schild nicht an die Heckstossstange gedrückt werden kann.

Grüße ins www
Ingo


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#63

Das mit der ZLS und Aussage Ministerium habe ich (wohnhaft im Württembergischen) übrigens auch damals bei meiner Anmeldung als Ausrede zu hören bekommen.

Stonedman schrieb:Servus Jürgen,

herzlichen Glückwunsch zum kleinen Kennzeichen.

Bei Anmeldung meines Bimmers, wollte ich auch eins haben: nada! Habe sogar mit irgendwelchen Hanseln des Bayerischen Staatsminesteriums des Innern, für Bau und Verkehr emails ausgetauscht, aber ohne Chance. Leider hatte ich nicht das Glück von 'Vitamin B'.

An Alle, die es nicht glauben (wollen): hier in Bayern ist alles ein wenig anders und das ZLS hatte mir nachfolgendes mitgeteilt: "wir haben eine Anweisung vom Ministerium, dass wir keine Leichtkraftradkennzeichen zuteilen dürfen).

Letztendlich habe ich es hingenommen und es wie folgt gelöst (Bild anbei): Ami-Kennzeichenunterlage aus Alu günstig gekauft und das Schild dann leicht gebogen, so dass es noch komplett beleuchtet ist - Vorteil daran ist, dass das Schild nicht an die Heckstossstange gedrückt werden kann.

Grüße ins www
Ingo
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#64

Hallo Rene,
auch nee geile Lösung!

Gruß

Jürgen
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#65

Wie die Vorredner gesagt haben... Der Heckdeckel hat nichts mit dem Nummernschildhalter zu tun....
Gruß Johannes
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#66

Hallo, hab auch nen Japaner, echte 2 Jen unterm Sitz gefunden 😊
In meinen Papieren ist der kleine Schildausschnitt bzw. die Schidgrösse für hinten, eingetragen.
Mir gefällt der kleine Ausschnitt. 
Bei der Zulassungsstelle hat man Anspruch auf das kleine Schild, wenn der Ausschnitt klein ist.
Schon wegen der LTE ( Lichttechnische Einrichtung) , hier Kennzeichenbeleuchtung ist die Verwendung 
Anderer Schilder unzulässig, da Ausleuchtung unvollständig.👍🏻
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#67

Um noch einen Gedanken für einen Kniff zur Erlangung eines kleinen Kennzeichens einzubringen:
Seit Anfang des Jahres kann man das Kennzeichen des vorherigen Halters aus einem anderen Landkreis/Bundesland übernehmen, sofern ein Halterwechsel erfolgt und das Fahrzeug nicht stillgelegt ist.
Ich hab meinen aus Erlangen mit Zulassung und Kennzeichen des Vorbesitzers zu uns nach Mittelsachsen überführt und wurde auf der Zulassungsstelle explizit gefragt, ob ich das alte Kennzeichen behalten wolle.
Da bleiben sogar die Plaketten des alten Zulassungsbezirks dran und sofern die betreffende Zulassungsstelle die Kennzeichen beim Halterwechsel nicht sehen will, respektive die bestehenden Kennzeichen akzeptiert, fiele mir da schon was ein...... Wink

Gruß
Matthias
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